Bekomme ich Insolvenzgeld, wenn ich die Stelle nie angetreten habe?
günstig für Insolvenzfonds betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag, den Sie nie angetreten haben, sind nicht gesichert. Der Fonds kommt nur für Ansprüche aus einem tatsächlich angetretenen Arbeitsverhältnis auf.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.05.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ansprüche aus einem nicht angetretenen Arbeitsvertrag sind nicht gesichert.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObS 4/19z, 24.05.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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