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Bekomme ich Insolvenzgeld, wenn der Betriebsübernehmer ebenfalls haftet?

günstig für Insolvenzfonds betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsübernehmer, Insolvenzfonds
Nein. Geht Ihr Arbeitsverhältnis auf den Übernehmer des Betriebs über und haftet dieser gemeinsam mit dem früheren Arbeitgeber für den offenen Lohn, steht Ihnen kein Insolvenz-Ausfallgeld zu. Das gilt auch dann, wenn ein Insolvenzantrag gegen den früheren Arbeitgeber mangels Vermögens abgewiesen wurde. Sie müssen sich an den mithaftenden Übernehmer halten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 25.11.2016 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Geht ein Arbeitsverhältnis gemäß § 3 Abs 1 AVRAG auf den Übernehmer des Unternehmens über und haftet dieser gemäß § 6 Abs 1 AVRAG mit dem Übergeber solidarisch für den rückständigen Lohn, so steht dem Arbeitnehmer auch bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, den Übergeber des Unternehmens, kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108284 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 19.

Im Gesetz

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