Bekomme ich Insolvenzgeld, wenn ich als Scheinselbständiger gearbeitet habe?
günstig für Insolvenzfonds betrifft Arbeitnehmer, Selbständige, Arbeitgeber
Nein, wenn Sie den Vertrag unter falscher Bezeichnung und die Anmeldung als Selbständiger bewusst gewählt haben; dann gilt es als missbräuchlich, dafür Insolvenzgeld zu verlangen. Grundsätzlich hängt der Anspruch aber nicht davon ab, dass das Arbeitsverhältnis richtig bezeichnet und vorher angemeldet wurde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 26.01.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Die Leistungspflicht des Insolvenz-Ausfallgeldfonds hat grundsätzlich die richtige Bezeichnung und vorherige Anmeldung des versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses nicht zur Voraussetzung.
Wurde jedoch (mangels Vorliegens einer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber typischen Verhandlungssituation) vom Arbeitnehmer bewusst der Abschluss eines "Design-Vertrages" (Scheinbezeichnung) und die Anmeldung als Selbständiger nach dem GSVG gewählt, so ist im Rahmen eines Fremdvergleiches vom zumindest bedingten Vorsatz der Schädigung des Dritten - hier des Insolvenz-Ausfallgeldfonds - auszugehen und die Geltendmachung von Ansprüchen auf Insolvenzausfallgeld für Forderungen aus diesem Beschäftigungsverhältnis rechtsmissbräuchlich.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Nicht im Hauptberuf tätiger Vertragsfußballer.OGH 8 ObS 273/01g, 04.07.2002
- Der Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld ist im Allgemeinen nicht von der Entrichtung der Beiträge im Sinn des § 12 Abs 1 Z 4 IESG oder der Anmeldung des Arbeitsverhältnisses zur Sozialversicherung abhängig.OGH 8 ObS 273/01g, 04.07.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114474 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 161/16s, 26.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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