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Bekomme ich mein offenes Gehalt, wenn die Firma insolvent ist?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Insolvenzverwalter, Angehörige
Ja, dafür gibt es das Insolvenz-Ausfallgeld. Es soll Ihnen das Risiko nehmen, Ihre Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers ganz oder teilweise zu verlieren, weil Sie auf dieses Geld für Ihren Lebensunterhalt angewiesen sind. Zugleich wollte der Gesetzgeber alle Einzelvereinbarungen, die den Fonds unkontrolliert belasten könnten, der Höhe nach begrenzen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (25 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Das IESG wollte den Arbeitnehmern das Risiko des gänzlichen oder teilweisen Verlustes ihrer Ansprüche bei einer Insolvenz des Arbeitgebers, auf deren regelmäßige Befriedigung sie typischerweise zur Bestreitung ihres und ihrer Angehörigen Lebensunterhaltes angewiesen sind, nehmen; es entsprach aber ebenso der Absicht des Gesetzgebers, alle Einzelvereinbarungen, die eine unkontrollierte Belastung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds bewirken könnten, der Höhe nach zu begrenzen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 25.

Genannte Normen

IESG allg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Austritt in der Insolvenz während der Karenz

Nein, wenn Sie in dieser Zeit ohnehin kein Entgelt bekommen hätten. Treten Sie wegen der Insolvenz Ihres Dienstgebers aus, steht Ihnen für jenen Zeitraum, in dem eine ordentliche Kündigung möglich gewesen wäre, keine Entschädigung zu, wenn Sie aus besonderen Gründen wie der Karenz keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche gehabt hätten.

günstig für Arbeitgeber Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses

Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.

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