Bekomme ich mein offenes Gehalt, wenn die Firma insolvent ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.11.2022 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Insolvenzentgelt für aus einer Betriebspensionszusage abgeleiteten Unverfallbarkeitsbetrag iSd § 3d Abs 1 Z 2 IESG: Die Unverfallbarkeit der Anwartschaft aus einer betrieblichen Leistungszusage tritt nach § 7 Abs 1 BPG erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Erst dann kann der Arbeitnehmer auch die in § 7 Abs 3 BPG genannten Dispositionen treffen oder unter den Voraussetzungen des § 7 Abs 6 BPG eine Abfindung begehren.OGH 8 ObS 3/22g, 21.11.2022
- Hier: Mit der Regelung des § 3c IESG wurde bestimmten kündigungs- und entlassungsgeschützten karenzierten Arbeitnehmergruppen eine gewisse Sonderstellung eingeräumt, die darin begründet ist, dass die fristgebundene IESG-Sicherung für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die aus Gründen wie insbesondere Elternschaft oder Präsenzdienst längere Zeit nicht im Betrieb anwesend waren und dadurch unter Umständen gar nichts von der Insolvenz erfuhren, in der Praxis Probleme bereitet hatte.OGH 8 ObS 3/22g, 21.11.2022
- Die Vereinbarung der Zahlung der Kündigungsentschädigung auf Basis der Vollzeitbeschäftigung vor der Herabsetzung der Arbeitszeit aufgrund einer Altersteilzeitvereinbarung ist zulässig.OGH 8 ObS 7/19s, 27.06.2019
- Hier: Zur Frage der Aliquotierung des Grenzbetrags nach § 1 Abs 4 IESG bei Berechnung einer Dienstnehmererfindungsvergütung im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während des Kalenderjahres.OGH 8 ObS 7/09a, 29.09.2009
- Nicht aber soll das Insolvenz-Ausfallgeld alle denkbaren zukünftigen, nicht von den Sicherungszeiträumen des IESG umfasste Nachteile ausgleichen, die dem Arbeitnehmer durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Arbeitgebers entstehen.OGH 8 ObS 15/04w, 11.11.2004
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- Das Insolvenz-Ausfallgeld soll nach der Zielrichtung des Gesetzes den Arbeitnehmer vor einer typischerweise von ihm selbst nicht abwendbaren und absicherbaren Gefahr des Entgeltverlustes schützen, nicht aber Arbeitsplätze finanzieren, bei denen von allen Beteiligten bewusst in Kauf genommen wird (bedingter Vorsatz), dass diese nicht aus dem Unternehmen finanziert werden können.OGH 8 ObS 109/02s, 27.05.2002
- § 48 ASGGOGH 9 ObS 32/93, 16.03.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 8 ObS 3/22g, 21.11.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObS 7/19s, 27.06.2019, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
IESG allg
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie in dieser Zeit ohnehin kein Entgelt bekommen hätten. Treten Sie wegen der Insolvenz Ihres Dienstgebers aus, steht Ihnen für jenen Zeitraum, in dem eine ordentliche Kündigung möglich gewesen wäre, keine Entschädigung zu, wenn Sie aus besonderen Gründen wie der Karenz keine vertragsmäßigen Entgeltansprüche gehabt hätten.
Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.