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Wie hoch darf der Untermietzins für meine Wohnung sein?

günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Vermieter
Der zulässige Untermietzins richtet sich nach dem Mietzins, den der Hauptmieter selbst zu zahlen hat. Die Regel schützt den Untermieter und verhindert zugleich, dass sich der Hauptmieter auf Kosten des Vermieters bereichert. Ob der Betrag zulässig ist, wird nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses beurteilt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.05.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Grundlage der Ermittlung des zulässigen Untermietzinses nach § 26 MRG ist seit jeher "der vom Hauptmieter zu entrichtende Mietzins". Diese Bestimmung ist einerseits eine Schutzbestimmung für den Untermieter, andererseits für den Vermieter, weil damit eine Bereicherung des Hauptmieters durch ein unverhältnismäßig hohes Übersteigen des von diesem zu bezahlenden Hauptmietzinses durch Untermietentgelte verhindert werden soll (5 Ob 171/99d). Die Zulässigkeit der Höhe dieses Betrages wird im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses geprüft.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115603 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

MRG idF 3.WÄG §26 Abs1

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