Wie hoch darf der Untermietzins insgesamt höchstens sein?
betrifft Hauptmieter, Untermieter, Vermieter
Zum Hauptmietzins wird jener Betrag hinzugerechnet, der sich aus dem Wert der Investitionen und dem Zeitraum ihrer Aufteilung ergibt. Diese Summe dürfen Sie jedenfalls auf den Untermieter überwälzen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 21.02.2018 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Durch Hinzurechnung der Beträge zum Hauptmietzins, die sich aus der Ermittlung des Gebrauchswertes der dem Untermieter zugutekommenden Investitionen des Hauptmieters, sowie aus dem Zeitraum ergeben, auf welchen dieser Gebrauchswert aufzuteilen ist, ergibt sich jener Betrag, der jedenfalls auf den Untermieter überwälzt werden darf.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 3 Ob 13/18k, 21.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 2/16s, 10.05.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
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