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Darf meine Rechtsschutzversicherung leichter kündigen als ich?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Konsument, Versicherung
Nicht unbeschränkt. Das Kündigungsrecht muss zwar nicht für beide Seiten völlig gleich sein. Räumt sich der Versicherer aber ein praktisch unbeschränktes Kündigungsrecht ein, während Sie nur eingeschränkt kündigen können, benachteiligt Sie das grob. Ist das Kündigungsrecht ungleich, müssen die Voraussetzungen dafür besonders genau und nachprüfbar festgelegt sein.

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Ständige Rechtsprechung seit 2013, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2013)

Auch wenn das Kündigungsrecht in der Rechtsschutzversicherung nicht vollständig paritätisch sein muss, bedeutet dies nicht, dass sich der Versicherer ein unbeschränktes Kündigungsrecht einräumen und damit den Versicherungsnehmer, der nur eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten hat, gröblich benachteiligen darf. Ist es imparitätisch, müssen die Voraussetzungen für das Kündigungsrecht des Versicherers besonders genau präzisiert und objektivierbar sein, um beurteilen zu können, ob es im Sinn des § 879 Abs 3 ABGB auch sachlich gerechtfertigt ist. Art 15.3.2 ARB 2010 ist nach § 879 Abs 3 ABGB nichtig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128803 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Befristung und Verlängerung der Versicherung

Wurde der Vertrag als Unternehmer bewusst auf bestimmte Zeit geschlossen, weil beide Seiten eine Bindung wollten, gilt er für diese Zeit als befristet. Daran ändert auch eine Klausel über die stillschweigende Verlängerung nichts. Verlängert sich der Vertrag nach Ablauf dieser Zeit, weil niemand widerspricht, läuft er von da an auf unbestimmte Zeit.

günstig für Versicherer Ausschlussfrist in der Unfallversicherung

Ja. Die in den Bedingungen festgelegte Ausschlussfrist bleibt kurz und wird nicht auf die längere gesetzliche Verjährungsfrist verlängert. Ob eine solche Frist gilt, wird stattdessen daran gemessen, ob die Klausel inhaltlich angemessen, wirksam einbezogen und klar verständlich ist.

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