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Kann ich Kosten einklagen, die meine Kasse übernommen hat?

günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Schädiger, Patienten
Nein. Soweit der Sozialversicherungsträger Ihnen gegenüber leistungspflichtig ist, geht der Anspruch auf ihn über und Sie selbst können ihn nicht mehr einklagen. Nur was darüber hinausgeht, bleibt bei Ihnen. Deckt sich die Leistung sachlich nicht mit dem Schaden, geht der Anspruch nicht über.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 25.07.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Soweit eine Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers dem Geschädigten gegenüber besteht, ist dieser zur Geltendmachung der Ersatzansprüche gegen den Schädiger aktiv nicht legitimiert.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 15.

Im Gesetz

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