Wer führt die Anwaltskanzlei weiter, wenn der Anwalt ausfällt?
günstig für Stellvertreter betrifft Mandanten, Rechtsanwälte, Erben, Schuldner
Fällt ein Rechtsanwalt aus, wird ein vorläufiger Vertreter bestellt. Er tritt zwar nicht in die bestehenden Vollmachten ein, hat aber den gesetzlichen Auftrag, die Kanzlei als Unternehmen fortzuführen. Er darf daher alles tun, was dazugehört, und auch offene Forderungen der Kanzlei einziehen.
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Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Der gemäß § 34 RAO bestellte mittlerweilige Stellvertreter hat durch die Bestimmungen über die Amtsfortführung ungeachtet des Umstands, dass er nicht in die bestehenden Vollmachtsverhältnisse eintritt, einen gesetzlichen Auftrag zur Fortführung des Unternehmens "Rechtsanwaltskanzlei". Der Umfang seiner gesetzlichen Vollmacht umfasst alles, was mit der Fortführung des Unternehmens verbunden ist. Er ist daher auch berechtigt, unternehmensbezogene Forderungen einzuziehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116203 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 101/16b, 28.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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