Dürfen die Erben auf das Treuhandkonto des verstorbenen Anwalts zugreifen?
günstig für Mandant betrifft Erben, Mandanten, Rechtsanwälte, Treugeber
Nein, solange die Kanzlei abgewickelt wird. Die Verlassenschaft kann zwar eingeantwortet werden, doch bleibt das Unternehmen bis zu seiner Auflösung ein gesondertes Vermögen, das der bestellte Vertreter verwaltet. Ein Guthaben auf einem Anderkonto, das der geordneten Abwicklung dient, steht den Erben daher nicht zur Verfügung.
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Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Die mittlerweilige Stellvertretung im Unternehmen eines Rechtsanwalts nach dessen Tod hindert nicht die Einantwortung. Das Unternehmen des Erblassers ist jedoch bis zu seiner Liquidierung ein durch den mittlerweiligen Stellvertreter verwaltetes Sondervermögen. Demnach scheidet während dieser Verwaltung insbesondere ein Zugriff der Erben auf das Guthaben eines Anderkontos aus, dessen Treuhandbindung Zwecken einer geordneten "Kanzleiabwicklung" dient.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117010 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 101/16b, 28.09.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 174 · Rechte der Gläubiger
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