Kann die Bank das Geld nach einer Garantiezahlung zurückfordern?
günstig für Bank betrifft Bank, Schuldner, Unternehmer, Gläubiger, Insolvenzverwalter
Hat eine Bank aufgrund einer von ihr ausgestellten Garantie an den begünstigten Gläubiger gezahlt, kann sie beim Schuldner Rückgriff nehmen. Ist über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich der Rückgriff gegen die Insolvenzverwaltung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Die Bank, die auf Grund der von ihr ausgestellten Bankgarantie Zahlung an einen begünstigten Gläubiger geleistet hat, kann beim Schuldner - hier beim Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Schuldners - gemäß § 1358 ABGB Rückgriff nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gehilfenregress nach § 1313 Satz 2 ABGB bei Haftrücklassgarantie und Insolvenz des Garantieauftraggebers.OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024
- Der Aufwandersatzanspruch des Garanten gründet sich im Regelfall auf § 1014 oder § 1358 ABGB.OGH 4 Ob 149/06z, 21.11.2006
- Der Garant, der die Gewähr für die Leistung eines Dritten übernommen hat, kann sich trotz fehlender Akzessorietät auf §1358 ABGB berufen, wenn er mit seiner Garantieleistung die Schuld des Dritten tilgt.OGH 3 Ob 108/03h, 26.11.2003
- Ist der Garantieauftraggeber insolvent, und wurde die Garantie vor Konkurseröffnung gelegt, steht der zahlenden Bank der Aufwandersatzanspruch gegen den Gemeinschuldner nur als Konkursforderung zu, selbst dann, wenn die Zahlung erst nach Konkurseröffnung erfolgte, weil schon mit Eröffnung der Garantie ein aufschiebend bedingter Anspruch (§ 16 KO) entstand.OGH 8 Ob 200/02y, 20.03.2003
- Bei Inanspruchnahme durch den Begünstigten gebührt dem Garanten ein Aufwandersatzanspruch nach § 1014 ABGB.OGH 8 Ob 200/02y, 20.03.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 10 Ob 50/23k, 19.11.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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