Kann ich die Auszahlung einer Bankgarantie verhindern?
günstig für Begünstigter betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Bank
Es liegt im Wesen der Bankgarantie, dass der Begünstigte auf die bloße Behauptung hin, der Garantiefall sei eingetreten, zunächst sein Geld bekommt; der Vertragspartner ist auf eine Klage auf Rückzahlung verwiesen. Ansprüche gegen den Begünstigten aus dem Grundgeschäft dürfen daher grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Auszahlung über eine einstweilige Verfügung doch wieder davon abhängig gemacht wird. Bedingungen für den Abruf können Sie nur im Vorhinein vereinbaren.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (38 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Es liegt im Wesen der Bankgarantie, auf die bloße Behauptung hin, der Garantiefall sei eingetreten, dem Begünstigten zunächst einmal Zahlung zu verschaffen und seinen Vertragspartner auf den Weg einer Rückforderungsklage zu verweisen. Der für die Bankgarantie typische Ausschluss von Einwendungen aus dem Valutaverhältnis und Deckungsverhältnis darf auch nicht auf Umwegen umgangen werden. Deshalb dürfen Ansprüche des Vertragspartners gegen den Begünstigen aus dem Valutaverhältnis grundsätzlich nicht dazu führen, dass über eine einstweilige Verfügung die Leistung aus der Garantie doch wieder vom Grundverhältnis abhängig gemacht wird. Der Garantieauftraggeber könnte nur im vorhinein Bedingungen vereinbaren, die erfüllt sein müssen, damit der Begünstigte die Garantie in Anspruch nehmen kann.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Infolge der Abstraktheit der Garantie sind nur solche Einwendungen zulässig, die sich aus der Auslegung des Garantietextes selbst ergeben.OGH 6 Ob 105/05t, 14.07.2005
- Von diesem Grundsatz wird bei rechtsmissbräuchlicher Inanspruchnahme der Garantie eine Ausnahme gemacht. In einem solchen Fall hätte der Garant dem Zahlungsbegehren den Einwand der rechtsmissbräuchlichen Garantieziehung entgegensetzen können.OGH 6 Ob 253/03d, 23.06.2005
- Dem Wesen der Bankgarantie entspricht der Ausschluss von Einwendungen aus dem Valuta-oder Deckungsverhältnis.OGH 3 Ob 291/04x, 16.02.2005
- Das Gemeinsame aller abstrakten Ansprüche besteht darin, dass bei ihrer Inanspruchnahme die Frage der endgültigen materiellen Berechtigung erst in einem "Nachverfahren" geprüft werden soll.OGH 9 Ob 319/99y, 12.01.2000
- Hier: Einwand, der Kläger habe nur eine Forderung, zu deren Sicherung die Bankgarantie nicht erstellt worden sei, ist ein Einwand aus dem Valutaverhältnis, den die Beklagte im Hinblick auf die Abstraktheit der Bankgarantie nicht erheben kann eine Ausnahme.OGH 7 Ob 2410/96d, 29.01.1997
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- Das Gemeinsame aller abstrakten Ansprüche besteht eben darin, dass bei ihrer Inanspruchnahme die Frage der endgültigen materiellen Berechtigung erst in einem "Nachverfahren" geprüft werden soll. Leistungsstörungen wie Verzug berechtigen im allgemeinen nicht zum Einwendungsdurchgriff, da die Voraussetzungen für die nach ausländischem Recht zu beurteilende Berechtigung des Rücktritts im Provisorialverfahren kaum evident bescheinigt werden können.OGH 1 Ob 554/94, 22.06.1994
- Hier: DokumentenakkreditivOGH 1 Ob 554/94, 22.06.1994
- Zulässig ist die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nur dann, wenn der Begünstigte die Garantie rechtsmissbräuchlich oder arglistig in Anspruch nimmt, also unter denselben Voraussetzungen, unter denen auch der Garant die Zahlung ausnahmsweise verweigern darf.OGH 7 Ob 563/91, 11.07.1991
- Mit einer Bankgarantie wird nicht für Erfüllung, wohl aber für volle Genugtuung im Sinne des § 880 a ABGB gehaftet.OGH 8 Ob 646/88, 13.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005081 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 38.
- OGH 3 Ob 172/25b, 17.12.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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