ABGB § 1002
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Der Reiseveranstalter. Wenn das Reisebüro Ihre Erklärungen entgegennimmt und weiterleitet oder Ihnen die Antwort des Veranstalters übermittelt, ist es nicht Ihr Bote, sondern Gehilfe des Veranstalters. Das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung tragen daher nicht Sie, sondern der Veranstalter.
In erster Linie steht dem Rechtsanwalt das Honorar zu, das Sie mit ihm vereinbart haben. Gibt es keine Vereinbarung, hat er Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Besteht für die Leistung ein Tarif, gilt in der Regel nur der Tarifsatz als angemessen, wobei vor allem der Rechtsanwaltstarif herangezogen wird.
So oft Sie wollen. Ihr Recht auf Einsicht in die Belege des Gemeinschaftskontos ist weder auf bestimmte Zeiträume beschränkt noch von wichtigen Gründen abhängig. Der Verwalter muss Ihnen Einsicht gewähren, sooft Sie es verlangen; die Grenze liegt erst bei reiner Schikane.
Wer ein gemeinsames Gut verwaltet, gilt rechtlich als Bevollmächtigter der Eigentümer. Für ihn gelten daher alle Rechte und Pflichten eines Bevollmächtigten.
Wird das Leasingfahrzeug beschädigt, sind Sie als Leasingnehmer nicht unmittelbar geschädigt. Anders als der Käufer einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache stehen Sie damit nicht in der ersten Reihe. Ihr Schaden ist ein nicht ersatzfähiger Drittschaden.
Für den Vertrag mit Ihrem Rechtsanwalt gelten die Regeln über die Bevollmächtigung, nicht jene über Dienst- oder Werkverträge. Haben Sie ein Pauschalhonorar vereinbart und entziehen Sie die Vollmacht, bevor die vereinbarte Arbeit fertig ist, steht dem Anwalt nur ein angemessener Teil des Honorars zu.
Nein. Bestellt der Generalunternehmer etwas für das zu errichtende Haus, ist das ein Vertrag zu Ihren Gunsten. Genau darin liegt der Zweck eines Generalunternehmers: Sie haften den beigezogenen Firmen nicht und schulden nur das, was der Generalunternehmer aus Ihrer Vereinbarung mit ihm verlangen kann. Nur er steht in einem Vertragsverhältnis zu Ihnen und haftet Ihnen für die Arbeiten.
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing kauft die Leasingfirma den von Ihnen ausgesuchten Gegenstand bei einem bestimmten Händler und überlässt ihn Ihnen. Darüber hinaus übernimmt sie nur die Finanzierung. Sie trägt das Risiko Ihrer Zahlungsfähigkeit und ist durch ihr Eigentum an der Sache gesichert.
Beim üblichen Finanzierungsleasing tragen Sie das gesamte Risiko der Anschaffung. Sie müssen die Raten auch dann zahlen, wenn sich das Gerät nicht bewährt, beschädigt oder zerstört wird oder die Anschaffung sich aus einem anderen Grund nicht auszahlt.
Übernimmt der Architekt nicht nur Pläne und Entwürfe, sondern auch Ihre Vertretung und die Überwachung des Baus bis zur schlüsselfertigen Übergabe, ist er zugleich Ihr Bevollmächtigter. Er darf dann alle Geschäfte abschließen, die der Bau gewöhnlich erfordert, außergewöhnliche Maßnahmen aber nicht. Bekommt er nur den Auftrag für die Pläne, liegt ein reiner Werkvertrag vor.
Beauftragen Sie einen Steuerberater im Einzelfall mit einem Gutachten, einer Auskunft, einer Bilanz oder einer Steuererklärung, liegt ein Werkvertrag vor. Übernimmt er dagegen Ihre laufende Betreuung und Beratung in Steuersachen, besteht ein Dauerschuldverhältnis mit Zügen eines Dienstvertrags und einer Geschäftsbesorgung.
Ein Reisebüro, das ein Veranstalter ständig mit der Vermittlung von Verträgen betraut, arbeitet wie ein Handelsvertreter. Macht das Reisebüro bei dieser Tätigkeit einen Fehler, etwa bei der Preisberechnung, muss es dafür neben dem Reiseveranstalter einstehen.
Verfasst ein Rechtsanwalt einen Vertrag, der nicht dem entspricht, was Sie ihm aufgetragen haben, steht ihm dafür kein Honorar zu. Das gilt auch dann, wenn er vom Auftrag abgewichen ist, um Rücksicht auf frühere Klienten zu nehmen und eine Doppelvertretung zu vermeiden.
Ihr Anwalt muss die Gesetze und die einhellige Rechtsprechung kennen. War ein Prozess danach klar aussichtslos, hätte er Sie darauf hinweisen müssen. Tut er das nicht, ist seine Tätigkeit wertlos: Er schuldet Ihnen Ersatz für Ihre Nachteile und darf kein Honorar verlangen.
Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser in besonderem Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen. Der Anwalt hat alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zu setzen, um den ihm bekannten Zweck des Geschäfts zu verwirklichen.
Der Vertrag mit einem Rechtsanwalt hat in der Regel die entgeltliche Vertretung zum Gegenstand. Haben Sie kein Honorar vereinbart, steht dem Anwalt ein angemessenes Entgelt zu. Wie hoch es ist, richtet sich nach der üblichen Berechnungsgrundlage, die den Grundsätzen des redlichen Verkehrs entspricht.
Den Namen muss er nicht nennen, es genügt, dass Sie sich danach erkundigen können. Wer aber als Bevollmächtigter auftritt, ist am Vertragsgeschehen entscheidend beteiligt und trifft Aufklärungspflichten; verletzt er sie, haftet er Ihnen dafür. Verfolgt er beim Abschluss eigene Interessen, kann er sogar unmittelbar für Ansprüche gegen den Geschäftsherrn haften.
Nein. Ohne Vertretungsmacht gibt es keine wirksame Vertretung, und ein ohne ausreichende Befugnis geschlossenes Geschäft ist unwirksam. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der andere Vertragspartner gutgläubig war.
Nein, nicht ohne weiteres. Bei Mehrwertdiensten bestehen zwei getrennte Verträge: einer zwischen Ihnen und dem Netzbetreiber, der andere zwischen dem Anbieter des Dienstes und der Person, die den Anschluss tatsächlich benützt hat. Wer bloß erlaubt, seinen Anschluss zu verwenden, erteilt damit keine Vollmacht.
Nein. Gegenüber der Bank ist allein der Inhaber des Kontos voll berechtigt, nicht bloß bevollmächtigt. Zwischen Ihnen als Treugeber und der Bank besteht keine Geschäftsbeziehung, und Sie haben keine Verfügungsmacht über das Konto. Sie können aber gegen Ihren Treuhänder vorgehen und dessen Forderung gegenüber der Bank verwerten.
Enthält ein Vertrag Elemente mehrerer Vertragsarten, wird er nicht einheitlich einer einzigen Art zugeordnet. Für jede einzelne Pflicht aus dem Vertrag wird vielmehr jene gesetzliche Regelung herangezogen, die sachlich am besten passt.
Beauftragen Sie einen Architekten nur mit der Herstellung der Baupläne, ist das ein Werkvertrag. Soll er darüber hinaus auch Sie vertreten, kann ein gemischter Vertrag vorliegen, der Elemente eines Auftrags enthält. Übernimmt er auch die Bauaufsicht und gibt die Wahrung Ihrer Interessen den Ausschlag, überwiegen die Auftragselemente.
Grundsätzlich nicht. Ein Auftrag betrifft die Besorgung von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, rein tatsächliche Tätigkeiten fallen im Allgemeinen nicht darunter. Sind solche tatsächlichen Handlungen aber mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, werden für ihre Beurteilung die Regeln über Auftrag und Bevollmächtigung herangezogen.
Ja, aber nur soweit es den ihm übertragenen Aufgabenbereich betrifft. Was Ihr Bevollmächtigter darüber hinaus weiß, wird Ihnen grundsätzlich nicht zugerechnet. Das Wissen eines Verwalters um eigene Straftaten fällt zum Beispiel nicht unter eine Vollmacht, die nur rechtmäßige Verwaltung umfasst.
Ja. Was Ihr Vertreter für den Abschluss des Vertrags wusste oder wissen musste, wirkt auf Sie zurück. Nicht zugerechnet wird Ihnen dagegen das Wissen eines Notars oder Anwalts, den Sie nur mit der Errichtung der Vertragsurkunde und nicht auch mit Ihrer Vertretung beauftragt haben.
In der Regel nicht. Dass Ihr Anwalt im Prozess erfahren hat, dass Sie endgültig unterlegen sind und dadurch Kosten tragen müssen, wird Ihnen für den Beginn der dreijährigen Frist nicht wie eigenes Wissen zugerechnet. Anders ist es, wenn sein Auftrag über die Vertretung in diesem einen Rechtsstreit hinausgeht; zugerechnet wird ihm dann das Wissen aus dem ihm aufgetragenen Wirkungskreis.
Auf den Vertrag zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsanwalt ist zunächst die Rechtsanwaltsordnung anzuwenden. Nur ergänzend gelten die allgemeinen Regeln über die Bevollmächtigung.
Nach österreichischem Recht darf jemand beide Seiten eines Geschäfts vertreten, wenn beide Vertragsteile damit einverstanden sind. Auch eine nachträgliche Genehmigung genügt.
Nein. Rät ein Rechtsanwalt zu einem gesetzwidrigen Umgehungsgeschäft oder wirkt er etwa durch Verträge und Urkunden daran mit, bekommt er für diese Leistungen kein Entgelt. Ein verbotenes Geschäft kann nicht Inhalt eines gültigen Auftrags sein.
Hat der Treuhänder den gesamten Kaufpreis erhalten und den Antrag auf Eintragung ins Grundbuch gestellt oder alle nötigen Urkunden samt gültigem Rangordnungsbeschluss in Händen, ist die Abwicklung gesichert. Der Insolvenzverwalter kann dann nicht mehr davon zurücktreten.