Wer muss beweisen, dass ich den Alkohol des Lenkers bemerkte?
günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Mitfahrer, Lenker, Versicherer
Nicht Sie. Bleiben Zweifel, ob Sie als Fahrgast damit rechnen mussten, dass der Lenker nicht mehr voll fahrtüchtig ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Lenkers. Ihn – oder wer für ihn einzustehen hat – trifft die Beweislast für Ihr Mitverschulden.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (33 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1970)
Zweifel darüber, ob der Fahrgast damit rechnen musste, dass der Fahrzeuglenker nicht mehr voll fahrtüchtig sein könnte, gehen zu Lasten des Fahrzeuglenkers (ZVR 1970/33 S 45).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zweifel gehen zu Lasten desjenigen, den die Beweislast für das Mitverschulden des Fahrgastes trifft.OGH 2 Ob 65/06g, 10.08.2006
- Diesen trifft die Beweislast für das Mitverschulden des Fahrgastes.OGH 8 Ob 311/81, 14.01.1982
- Kenntnis oder Kennen müssen des gesamten Ausmaßes ist notwendig.OGH 2 Ob 25/79, 27.02.1979
- Und der Personen, die für das Verhalten des Lenkers einzustehen haben, weil diese für ein Eigenverschulden des Geschädigten beweispflichtig sind.OGH 2 Ob 28/76, 19.02.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027127 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 33.
- OGH 2 Ob 231/16h, 23.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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