Bin ich mitschuld, wenn ich bei einem Betrunkenen mitfahre?
günstig für Lenker betrifft Fahrgäste, Mitfahrer, Lenker, Versicherer
Ja, aber wie stark, hängt vom Einzelfall ab. Wer sich einem Lenker anvertraut, obwohl ihm dessen Alkoholisierung bekannt war oder bekannt sein musste, den trifft ein Mitverschulden. Das Ausmaß richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Falles.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.02.2017 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Das Ausmaß des Mitverschuldens des Fahrgastes, der sich einem Fahrzeuglenker anvertraut, obwohl ihm dessen Alkoholisierung bekannt war oder bekannt sein musste, hängt von den Umständen des Falles ab.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026903 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 231/16h, 23.02.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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