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Ist mein Urteil nichtig, wenn ich eine verwertete Urkunde nie sah?

günstig für Verfahrenspartei betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Ja. Stützt das Gericht seine Entscheidung auf eine Urkunde, die Sie nicht kannten und zu der Sie nichts sagen konnten, verletzt es Ihr Recht auf Gehör; das Verfahren ist deshalb nichtig. Wurde derselbe Stoff später nochmals verhandelt und konnten Sie dort Stellung nehmen, bleibt es folgenlos.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2002)

Die Entziehung der Möglichkeit, zu einer den Parteien nicht bekannten, vom Gericht jedoch in seiner Entscheidung verwerteten Urkunde Stellung zu nehmen, stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 6 Abs 1 EMRK dar, welche Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO nach sich zieht.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117067 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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