Ist mein Urteil nichtig, wenn ich eine verwertete Urkunde nie sah?
günstig für Verfahrenspartei betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Ja. Stützt das Gericht seine Entscheidung auf eine Urkunde, die Sie nicht kannten und zu der Sie nichts sagen konnten, verletzt es Ihr Recht auf Gehör; das Verfahren ist deshalb nichtig. Wurde derselbe Stoff später nochmals verhandelt und konnten Sie dort Stellung nehmen, bleibt es folgenlos.
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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (8 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2002)
Die Entziehung der Möglichkeit, zu einer den Parteien nicht bekannten, vom Gericht jedoch in seiner Entscheidung verwerteten Urkunde Stellung zu nehmen, stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 6 Abs 1 EMRK dar, welche Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO nach sich zieht.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruchs nach § 611 Abs 2 Z 2 ZPOOGH 18 OCg 2/26g, 07.04.2026
- Hier: Keine Nichtigkeit des Verfahrens durch Unterlassung der Zustellung eines Gutachtens, da dieses nicht entscheidungserheblich verwertet wurde.OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024
- Hier: In der Verwendung eines Aktes des UVS entgegen § 281a ZPO kann (angesichts des offenbar bekannten Inhalts dieses Akts) kein einer Nichtigkeit in seiner Schwere gleichkommender Verstoß erkannt werden; die Vorgangsweise kann aber auch einen wesentlichen Verfahrensmangel begründen.OGH 1 Ob 39/15i, 22.10.2015
- Wird der Stoff dieser Verhandlung in einer weiteren Verhandlung, an der die zuvor ausgeschlossene Partei nun teilnimmt, neuerlich erörtert und verhandelt, liegt eine Nichtigkeit nach Z 4 nicht vor, kann doch der Nichtigkeitsgrund schon unbeachtlich werden, wenn die Partei doch noch die Möglichkeit hatte, ihren Prozessstandpunkt in der Tatsacheninstanz mündlich vorzutragen.OGH 2 Ob 100/14s, 23.10.2014
- Der Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO kann auch dann gegeben sein, wenn einer Partei die Möglichkeit, vor Gericht zu verhandeln nur bei einer von mehreren Tagsatzungen entzogen wurde.OGH 2 Ob 100/14s, 23.10.2014
- Bei einer Urkundenvorlage durch einen Dritten ist den Parteien zumindest die Möglichkeit der Stellungnahme zur Urkunde einzuräumen.OGH 10 Ob 28/06z, 19.12.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117067 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 298
- ZPO § 477
- ZPO § 611 · Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
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