Bekomme ich mehr Geld, weil der Vermieter am Umbau verdient?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Im Fall eines von einem Wohnungseigentümer vorgenommenen Eingriffs im Sinn des § 8 Abs 2 Z 2 MRG ist im Rahmen des § 8 Abs 3 MRG der Wohnungseigentümer der „Mieter, der die Arbeiten durchführt" und zur Entschädigung verpflichtet ist.OGH 5 Ob 169/09b, 24.11.2009
- Die Ersatzpflicht für die Beeinträchtigungen im Sinn des § 8 Abs 2 Z 2 MRG trifft nicht jedenfalls (auch) den Vermieter. Mit dem Argument, der Vermieter sei zur Zuhaltung des Mietvertrags und zum Schutz des Mieters vor Beeinträchtigungen verpflichtet, kann eine Entschädigungspflicht des Vermieters gemäß § 8 Abs 3 MRG nicht begründet werden.OGH 5 Ob 169/09b, 24.11.2009
- Die in § 8 Abs 3 MRG normierte Ersatzpflicht für Beeinträchtigungen des betroffenen Mieters trifft denjenigen, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.OGH 5 Ob 169/09b, 24.11.2009
- Baut ein Mieter den ihm vermieteten Dachboden aus, haben sich allfällige Ausgleichsansprüche eines anderen Mieters nach § 8 Abs 3 MRG gegen ihn und nicht gegen den Vermieter zu richten.OGH 5 Ob 3/08i, 05.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 Ob 23/22p, 28.03.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 8 · Umfang des Benützungsrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Es kommt allein darauf an, dass Sie den nachteiligen Eingriff in Ihr Mietrecht dulden mussten. Weder ein Verschulden noch ein rechtswidriges Verhalten ist nötig, und es spielt keine Rolle, wem die Arbeiten Vorteile bringen. Ersetzen muss der, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.
Müssen Sie als Mieter Beeinträchtigungen Ihres Mietrechts hinnehmen, gebührt Ihnen dafür eine angemessene Entschädigung. Diese umfasst Ihr gesamtes persönliches Interesse daran, dass Ihr Mietrecht unangetastet bleibt, bezogen auf Ihre jetzige Vermögenslage.