Zum Inhalt springen

Bekomme ich mehr Geld, weil der Vermieter am Umbau verdient?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Bei der Entschädigung für Eingriffe in Ihr Mietrecht geht es nur darum, dass Ihre eigenen Nachteile ausgeglichen werden. Wem die Arbeiten nützen und wer daran verdient, spielt dafür keine Rolle. Sie können also keinen Anteil an fremden Vorteilen verlangen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 28.03.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Der Umstand, wem die Arbeiten zum Vorteil gereichen, ist kein Zurechnungskriterium, weil es beim Entschädigungsanspruch nach § 8 Abs 3 MRG nicht darum geht, dem in der Mietrechtsausübung beeinträchtigten Mieter irgendwelche Vorteile herauszugeben, die jemand infolge Eingriffs in das Mietrecht erzielt hat, sondern nur darum, dass der betroffene Mieter die ihm entstandenen Nachteile ausgeglichen erhält.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Entschädigung für geduldete Arbeiten

Ja. Es kommt allein darauf an, dass Sie den nachteiligen Eingriff in Ihr Mietrecht dulden mussten. Weder ein Verschulden noch ein rechtswidriges Verhalten ist nötig, und es spielt keine Rolle, wem die Arbeiten Vorteile bringen. Ersetzen muss der, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.

günstig für Mieter Entschädigung für geduldete Arbeiten

Müssen Sie als Mieter Beeinträchtigungen Ihres Mietrechts hinnehmen, gebührt Ihnen dafür eine angemessene Entschädigung. Diese umfasst Ihr gesamtes persönliches Interesse daran, dass Ihr Mietrecht unangetastet bleibt, bezogen auf Ihre jetzige Vermögenslage.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Ersatz für Aufwendungen auf die Mietwohnung
Mietrecht · Entschädigung des Mieters bei Bauarbeiten
Mietrecht · Kostenersatz für Arbeiten des Vermieters