Zum Inhalt springen

Kann ich einen Kauf wegen Irrtums anfechten, wenn die Ware mangelhaft ist?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Unternehmer
Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Bei einem Gattungskauf, bei dessen Abschluss noch nicht feststeht, mit welcher konkreten Sache aus der Gattung erfüllt wird, ist im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Irrtum über die Eigenschaften der später zu leistenden Sache nicht denkbar, sofern nicht die ganze Gattung mit dem gleichen Mangel behaftet ist. Damit ist aber beim Gattungskauf im Falle der Lieferung einer mangelhaften Sache die Irrtumsanfechtung wegen eines Eigenschaftsirrtums ausgeschlossen, sofern nicht die ganze Gattung vom Irrtum betroffen ist (mit ausführlicher Darstellung der Lehre).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Irrtumsanfechtung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

Hatte die Sache schon bei Vertragsabschluss einen Mangel und haben Sie sich über ihre Eigenschaften geirrt, können Sie zwischen der Gewährleistung und der Anfechtung wegen Irrtums wählen. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel rechtzeitig gerügt haben. Die Anfechtung wegen Irrtums ist auch dann noch möglich, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.

günstig für Käufer Gewährleistung neben Irrtum

Nein. Die Regeln über die Gewährleistung und jene über Irrtum und Irreführung bestehen nebeneinander. Sie können sich daher auf beide stützen.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Gewährleistungsverzicht und Irrtumsanfechtung
Vertragsrecht · Gemeinsamer Irrtum über Wesentliches
Vertragsrecht · Wegfall der Irrtumsanfechtung