Kann ich einen Kauf wegen Irrtums anfechten, wenn die Ware mangelhaft ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 23.10.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117666 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 183/18t, 23.10.2018, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hatte die Sache schon bei Vertragsabschluss einen Mangel und haben Sie sich über ihre Eigenschaften geirrt, können Sie zwischen der Gewährleistung und der Anfechtung wegen Irrtums wählen. Voraussetzung ist, dass Sie den Mangel rechtzeitig gerügt haben. Die Anfechtung wegen Irrtums ist auch dann noch möglich, wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist.
Nein. Die Regeln über die Gewährleistung und jene über Irrtum und Irreführung bestehen nebeneinander. Sie können sich daher auf beide stützen.