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Schließt die Gewährleistung eine Anfechtung wegen Irrtums aus?

günstig für Käufer betrifft Käufer, Verkäufer, Konsument, Mieter
Nein. Die Regeln über die Gewährleistung und jene über Irrtum und Irreführung bestehen nebeneinander. Sie können sich daher auf beide stützen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (13 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1976)

Die Regeln über Gewährleistung einerseits und über Irreführung bzw. Irrtum andererseits bestehen nebeneinander.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Irrtumsanfechtung beim Gattungskauf

Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.

günstig für Verkäufer Stillschweigender Verzicht auf Anfechtung

Das kann sein. Nehmen Sie weitere Lieferungen an, nachdem Sie die Irreführung über den Preis bereits entdeckt haben, kann darin ein stillschweigender Verzicht auf die Anfechtung wegen Irrtums liegen.

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