Schließt die Gewährleistung eine Anfechtung wegen Irrtums aus?
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (13 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gewährleistungsanspruch nach § 1096 ABGB und Irrtumsanfechtung.OGH 5 Ob 768/80, 09.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014814 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 9 Ob 67/23b, 26.06.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 870
- ABGB § 871
- ABGB § 922 · Gewährleistung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, wenn Sie eine Sache nur der Gattung nach gekauft haben. Bei Vertragsabschluss steht noch nicht fest, welches Stück geliefert wird, ein Irrtum über dessen Eigenschaften ist daher nicht denkbar. Etwas anderes gilt nur, wenn die ganze Gattung denselben Mangel aufweist.
Das kann sein. Nehmen Sie weitere Lieferungen an, nachdem Sie die Irreführung über den Preis bereits entdeckt haben, kann darin ein stillschweigender Verzicht auf die Anfechtung wegen Irrtums liegen.