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Kann ich noch anfechten, wenn ich doch bekomme, was erwartet war?

günstig für Vertragspartner betrifft Käufer, Verkäufer, Konsumenten, Autokäufer
Nein. Tritt die irrig angenommene Sachlage noch vor Schluss der Verhandlung erster Instanz ein, ist das Geschäft nicht mehr wegen Irrtums anfechtbar; der Irrtum ist dadurch bereinigt. Warum das geschieht, spielt keine Rolle. Haben Sie am Geschäft kein Interesse mehr, müssen Sie das behaupten und beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 29.03.2023 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1988)

Das Recht zur Irrtumsanfechtung erlischt, wenn die irrige angenommene Sachlage zwischenzeitig noch vor Schluss der Verhandlung erster Instanz eintritt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014907 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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