Ist eine einvernehmliche Auflösung vor dem Betriebsverkauf zulässig?
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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 25.04.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ist unwirksam, so dass der Arbeitsvertrag des Klägers ipso iure aufgrund des Betriebsüberganges auf den Beklagten übergegangen ist.OGH 8 ObA 65/03x, 25.11.2003
- Auch bei Weiterbeschäftigung zu gleichen Bedingungen.OGH 8 ObA 65/03x, 25.11.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118202 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 ObA 87/23m, 25.04.2024, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AVRAG §3 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet, um eine Entlassung zu vermeiden, geschieht das meist gerade deshalb, weil beide Seiten über ihre Rechtslage unsicher sind. Ob die Entlassung berechtigt gewesen wäre, ist dabei nur der Beweggrund des Arbeitgebers und macht die Vereinbarung nicht unwirksam.
Wenn Sie zum Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschließende Vereinbarung über alle gegenseitigen Ansprüche treffen, gilt das als Vergleich. In einem solchen Vergleich können Sie auch auf Ansprüche verzichten, auf die Sie sonst nicht verzichten könnten. Entscheidend ist, ob der Nachteil durch Vorteile an anderer Stelle aufgewogen wird, etwa durch die Klärung einer unsicheren Lage.