Regelt das Heizkostengesetz, wer die Heizkosten zahlen muss?
betrifft Mieter, Vermieter, Wohnungseigentümer, Hausverwaltung
Das Gesetz über die Heiz- und Warmwasserkosten regelt nur, wie die gesamten Kosten auf die einzelnen Objekte aufgeteilt werden. Wer diese Kosten zu tragen hat, ergibt sich daraus nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2017)
Das HeizKG regelt schließlich (nur) die Aufteilung der Gesamtsumme der mit der Versorgung der wirtschaftlichen Einheit verbundenen Heiz- und Warmwasserkosten auf die einzelnen Nutzungsobjekte, nicht aber die Kostentragungspflicht der einzelnen Nutzer.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131809 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 5.
- OGH 5 Ob 62/25s, 23.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 203/22x, 16.02.2023
- OGH 5 Ob 5/22d, 21.04.2022
- OGH 10 Ob 6/20k, 26.05.2020
Genannte Normen
HeizKG §2 Z3
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