Wer muss beweisen, worauf meine Zahlung angerechnet wurde?
betrifft Schuldner, Gläubiger, Kreditnehmer
Das Gesetz gibt vor, in welcher Reihenfolge Zahlungen auf offene Schulden angerechnet werden. Soll davon aufgrund einer Vereinbarung oder einer Bestimmung des Schuldners abgewichen werden, muss das derjenige beweisen, der sich auf die Abweichung beruft.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Soll entgegen den gesetzlichen Anrechnungsregeln aufgrund einer Vereinbarung oder einer Widmung des Schuldners angerechnet werden, so hat die Vereinbarung bzw die Widmung derjenige zu beweisen, der sich auf die Abweichung von der gesetzlichen Tilgungsreihenfolge beruft.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118659 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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