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Welche Schuld wird zuerst getilgt, wenn ich aufrechne?

betrifft Gläubiger, Schuldner, Unternehmer, Konsument
Wenn Sie mit mehreren eigenen Forderungen gegen Forderungen der Gegenseite aufrechnen und dabei nicht selbst bestimmen, welche Schuld damit beglichen sein soll, gilt die gesetzliche Reihenfolge. Danach werden zuerst die Zinsen und dann die bereits fälligen und besonders belastenden Beträge abgedeckt. Sie können das vermeiden, indem Sie selbst festlegen, worauf angerechnet wird.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Bei mehreren Gegenforderungen, die einer oder mehreren Hauptforderungen gegenüberstehen, kommt jedenfalls dann die gesetzliche Tilgungsreihenfolge des § 1416 ABGB zur Anwendung, wenn der Aufrechnende keine diesbezügliche Wahl getroffen hat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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