Darf ich bestimmen, welche Schuld meine Zahlung tilgt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sofern Schuldner und Gläubiger keine Vereinbarung getroffen haben, welche von mehreren Schuldposten getilgt werden soll, gilt jene Schuld als abgetragen, die der Schuldner (ausdrücklich oder schlüssig) bezeichnet, es sei denn, der Gläubiger würde dagegen Widerspruch erheben. Bei fehlender oder zweifelhafter Widmungserklärung greift die gesetzliche Tilgungsfolge des § 1416 ABGB ein.OGH 7 Ob 201/13d, 11.12.2013
- Welche Teile der Forderung getilgt werden, richtet sich nach der zwischen den Parteien des Kreditverhältnisses bestehenden Vereinbarung. § 1416 ABGB, dessen Anrechnungsregeln dispositiv sind, greift nur ein, wenn keine Vereinbarung getroffen wurde.OGH 7 Ob 284/00s, 14.02.2001
- Ansonsten greift die gesetzliche Tilgungsfolge ein.OGH 7 Ob 46/99m, 09.03.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034703 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 5 Ob 41/19v, 25.04.2019, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 48/16x, 28.03.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zinsen sind eigene Schuldposten mit eigener Fälligkeit, und auch die immer wieder fällig werdenden Einzelbeträge eines Dauervertrags gelten je für sich als eigene Schuld. Widerspricht der Gläubiger Ihrer Angabe, worauf Sie zahlen wollen, wird Ihre Zahlung zuerst auf die Zinsen der ältesten fälligen Schuld angerechnet, dann auf diese Schuld selbst und danach in gleicher Reihenfolge weiter.
Sagt Ihnen jemand zu, eine Schuld zu bezahlen, falls sie noch offen sein sollte, ist das zwar kein Anerkenntnis, wohl aber ein Verzicht darauf, sich auf die Verjährung zu berufen. Diese Zusage wirkt auch dann, wenn sie erst nach Ablauf der Frist abgegeben wurde. Wer bezahlt haben will, muss die Zahlung aber weiterhin selbst beweisen.