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Muss ich nach der Scheidung wieder arbeiten gehen?

betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Hausfrauen
Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht. Das Gericht sieht sich Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihre Ausbildung, Ihre frühere Berufstätigkeit, die Erziehung von Kindern und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt an. Auch Ihr Verhalten in früheren Zeiträumen kann eine Rolle spielen, wenn Sie sich den Unterhalt vorbehalten haben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Für die Beurteilung der Frage, wann eine Erwerbstätigkeit von der Frau erwartet werden kann, läßt sich eine allgemeine Richtlinie nicht aufstellen; maßgebend sind aber jedenfalls Alter, Gesundheitszustand, Berufsausbildung, bisherige, auch länger zurückliegende Berufsausübung, Pflicht zur Erziehung eines Kindes, Vermittlungsmöglichkeit am Arbeitsmarkt uä.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Genannte Normen

EheG §66

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