Muss ich nach der Scheidung wieder arbeiten gehen?
betrifft geschiedene Ehegatten, Unterhaltsberechtigte, Hausfrauen
Eine allgemeine Regel gibt es dafür nicht. Das Gericht sieht sich Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand, Ihre Ausbildung, Ihre frühere Berufstätigkeit, die Erziehung von Kindern und Ihre Chancen am Arbeitsmarkt an. Auch Ihr Verhalten in früheren Zeiträumen kann eine Rolle spielen, wenn Sie sich den Unterhalt vorbehalten haben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 02.02.2022 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Für die Beurteilung der Frage, wann eine Erwerbstätigkeit von der Frau erwartet werden kann, läßt sich eine allgemeine Richtlinie nicht aufstellen; maßgebend sind aber jedenfalls Alter, Gesundheitszustand, Berufsausbildung, bisherige, auch länger zurückliegende Berufsausübung, Pflicht zur Erziehung eines Kindes, Vermittlungsmöglichkeit am Arbeitsmarkt uä.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Beurteilung, ob der Anspannungsgrundsatz bei einer nach § 66 EheG Unterhaltsberechtigten zum Tragen kommt, ist auch deren Verhalten in den Vorzeiträumen jedenfalls dann beachtlich, wenn sie sich die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs vorbehalten hat.OGH 7 Ob 210/17h, 21.03.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0057391 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 6 Ob 151/21f, 02.02.2022
- OGH 7 Ob 112/18y, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 210/17h, 21.03.2018
Genannte Normen
EheG §66
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