Kann ich an meinem Wohnort klagen, wenn der Schaden dort wirkt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (26 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Binnensachverhalt im Anwendungsbereich des § 92b JN.OGH 6 Ob 30/24s, 26.04.2024
- Eine Person kann eine Klage wegen behaupteter Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet (hier: Facebook-Seite) auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens sowie auf Widerruf unwahrer und beleidigender Äußerungen einschließlich deren Veröffentlichung entweder vor dem (sachlich zuständigen) Gericht des Ortes, an dem der Urheber dieser Inhalte seinen Wohnsitz oder Sitz hat, oder vor dem (sachlich zuständigen) Gericht des Ortes, an dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, erheben.OGH 6 Ob 30/24s, 26.04.2024
- Erfolgsort ist der Ort, an dem die schädigenden Auswirkungen des haftungsauslösenden Ereignisses zu Lasten des Betroffenen eintreten.OGH 8 Ob 172/22k, 27.06.2023
- Hier: Handlungs- und Erfolgsort bei Eingriffen in die Privatsphäre durch Anrufe und SMS; Erfolgsort bei Verbreitung ehrverletzender Inhalte per E-Mail.OGH 6 Ob 218/18d, 07.05.2019
- Ging nicht nur der (selbstschädigende) Zahlungsfluss vom österreichischen Konto des Klägers aus, sondern wurden auch die Vertragsunterlagen samt Rechnungen dem Kläger per Post an seinen österreichischen Wohnsitz zugesandt und von ihm unterfertigt postalisch wieder in die Schweiz retourniert, sodass der Kläger die sein Vermögen endgültig belastende Verpflichtung, die Teak- und Balsaholzbäume zu erwerben, in Österreich eingegangen ist, sprechen mehrere Sachverhaltselemente für die Zuweisung der Zuständigkeit an das Wohnsitzgericht des Klägers in Österreich. Damit ist die vom EuGH geforderte Vorhersehbarkeit eines am Wohnsitz des Klägers liegenden Erfolgsorts für den Zweitbeklagten gegeben. Es ist daher nicht auf den Ort des Sitzes der jeweiligen Banken abzustellen, bei denen der Anleger Konten hält; ist dieser Ort für den Prozessgegner doch kaum vorhersehbar.OGH 8 Ob 75/18i, 24.10.2018
Alle 12 Ergänzungen anzeigen
- Wenn es sich bei der Beklagten um ein deutsches börsenotiertes Unternehmen handelt, die Aktien nicht an österreichischen Börsen gehandelt werden, der Kläger die Aktien an einer deutschen Börse erworben hat und die die Aktien verkörpernde Globalurkunde in Deutschland hinterlegt ist, ist auch kein Erfolgsort in Österreich anzunehmen, weil ein Erstschaden mangels greifbarer Anknüpfungspunkte nicht in Österreich eingetreten ist.OGH 6 Ob 18/17s, 07.07.2017
- Bei auf Prospekthaftung gestützten Ansprüchen liegt der Handlungsort in dem Land, in dem die unterlassene bzw fehlerhafte Aufklärung im Prospekt erfolgte. Für die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist auf das Land abzustellen, in dem der Emittent der Ad‑hoc‑Publizitätspflicht unterliegt. Die bloße Duplikation der Information in anderen Mitgliedstaaten ist unbeachtlich.OGH 6 Ob 18/17s, 07.07.2017
- Hier: Behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch verleumderische Inhalte im Internet, wobei die Klägerin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Inhalte ihren Wohnsitz in den Niederlanden hatte ‑ internationale Zuständigkeit für Unterlassungs‑ und Schadenersatzansprüche verneint, weil sich die Schädigung damit zuerst in den Niederlanden auswirkte.OGH 6 Ob 247/16s, 30.01.2017
- Hier: Wohnsitzgericht des Klägers, der (als Bankkunde) seine Schadenersatzklage auf eine unionsrechtswidrige Marktbeeinflussung (auch) durch die Beklagte stützt. (so schon 4 Ob 120/16z zur EuGVVO 2012 Art 7 Nr 2).OGH 1 Ob 104/16z, 27.09.2016
- Handlungsort ist der Ort des schadensbegründenden Geschehens, das heißt der Ort, an dem das schadensbegründende Geschehen seinen Ausgang nahm. Reine Vorbereitungshandlungen genügen jedoch nicht.OGH 4 Ob 214/15x, 23.02.2016
- Jedenfalls dann, wenn ein Gesamtschaden geltend gemacht wird, kommt als Erfolgsort nur jener Ort in Betracht, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkte. Folgewirkungen auf Person oder Vermögen des Geschädigten ließen dessen Sitz auch dann nicht zum Erfolgsort werden, wenn sie gleichzeitig verwirklicht würden.OGH 6 Ob 144/15t, 21.12.2015
- Hier: Eigentumseingriffe und unlautere Geschäftspraktiken im Ausland.OGH 4 Ob 2/12s, 28.02.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 26.
- OGH 5 Ob 240/18g, 20.02.2019, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EuGVÜ Art5 Nr3; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr3; EuGVVO 2012 Art7 Nr2; LGVÜ II 2007 Art5 Z3
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als Ort des schädigenden Ereignisses gilt auch jener Ort, an dem Ihr Vermögen tatsächlich vermindert wurde. Das gilt aber nur für den ersten, unmittelbaren Schaden. Wo sich bloß Folgeschäden auswirken, begründet das keinen Gerichtsstand.
Bei Klagen wegen einer Schädigung, die nicht an einen Vertrag anknüpft, können Sie dort klagen, wo das schädigende Ereignis eingetreten ist. Damit ist sowohl der Ort gemeint, an dem der Schaden entstanden ist, als auch der Ort der Handlung. Dazu zählen auch Ansprüche wegen unlauteren Wettbewerbs und wegen der Verletzung von Marken oder Urheberrechten.