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Kann ich als Verbraucher an einem weit entfernten Gericht geklagt werden?

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Nein. Wohnen Sie im Inland, halten Sie sich hier gewöhnlich auf oder sind Sie hier beschäftigt, kann für eine Klage gegen Sie nur das Gericht Ihres Wohnorts, Aufenthalts oder Arbeitsorts zuständig gemacht werden. Diese Regel soll eine Verschiebung der Zuständigkeit zu Ihrem Nachteil verhindern; ein Anwalt, der sie wissentlich vielfach missachtet, begeht ein Disziplinarvergehen.

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Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 08.06.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Gerade die Vermeidung der Verschiebung der gesetzlichen Zuständigkeit zum Nachteil des Verbrauchers ist der erklärte Zweck der Bestimmung des § 14 KSchG (744 BlgNR 14.GP S 33). Die wissentliche Mißachtung dieser Vorschrift in zahlreichen Fällen wurde dem Disziplinarbeschuldigten daher zu Recht als Disziplinarvergehen mit doppelter Qualifikation angelastet.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0055865 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Enge Auslegung des Verbrauchergerichtsstands

Die Sonderregel über den Verbrauchergerichtsstand ist eine Ausnahme von den allgemeinen Zuständigkeitsregeln und daher eng auszulegen. Sie greift also nicht schon deshalb, weil eine Website auch bei Ihnen abrufbar ist. Der Unternehmer muss seine Tätigkeit auf Ihren Wohnsitzstaat ausgerichtet haben.

günstig für Unternehmer Beweislast für Verbrauchereigenschaft

Wer sich auf den Schutz des Konsumentenschutzgesetzes beruft, muss dessen Voraussetzungen behaupten und beweisen. Als Verbraucher tragen Sie diese Last also selbst, auch für die Voraussetzungen eines Rücktritts. Das Vorbringen der Gegenseite bloß zu bestreiten genügt dafür nicht.

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