Wo kann ich klagen, wenn mir im Ausland ein Schaden entstand?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 20.02.2019 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unterbleiben einer Behandlung.OGH 2 Ob 27/21s, 25.03.2021
- Hier: Zur Geldanlage in einen Schiffsfonds. Die Notifizierung des Prospekts im Wohnsitzland des Anlegers ist keine unabdingbare Voraussetzung für die internationale Zuständigkeit.OGH 6 Ob 239/18t, 27.02.2019
- Nur der Ort des Eintritts des Erstschadens, nicht dagegen der Ort des Eintritts allfälliger Folgeschäden ist zuständigkeitsbegründend.OGH 4 Ob 80/08f, 26.08.2008
- Hier: Art 5 Z 3 EuGVVO.OGH 7 Nc 45/04h, 04.10.2004
- Hier: Vermögensschaden entstand durch Kreditschädigung und durch unbezahlte (weitere) Lieferung an den Aussteller nicht einlösbarer Schecks, wobei die beklagte bezogene Bank diese protestieren oder die Berechtigung zur Scheckausstellung bereits früher entziehen hätte müssen.OGH 7 Ob 127/01d, 17.04.2002
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- Die „Vermögensschäden in der Folge eines in einem anderen Vertragsstaat entstandenen und dort vom Kläger erlittenen Erstschadens" sind nicht zuständigkeitsbegründend.OGH 7 Ob 127/01d, 17.04.2002
- Art 5 Z 3 LGVÜ kann daher nicht derart ausgelegt werden, dass sie einem Kläger, der einen Schaden geltend macht, der angeblich Folge des Schadens sei, den andere Personen unmittelbar auf Grund des schädigenden Ereignisses erlitten haben, erlaubt, den Urheber dieses Schadens vor den Gerichten des Ortes zu verklagen, an dem er selbst den Schaden an seinem Vermögen festgestellt habt. Da der Ort, an dem ein Vermögensschaden eingetreten ist (Folgeschaden), keinen Gerichtsstand begründet und Art 5 Z 3 LGVÜ nicht auf Kosten des Beklagtenwohnsitzes zu einem Klägergerichtsstand ausgedehnt werden darf, fehlt im vorliegenden Fall eine Zuständigkeit nach dem LGVÜ.OGH 7 Ob 132/00p, 28.06.2000
- Als "Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist" kann nur ein Ort bezeichnet werden, an dem das haftungsauslösende Ereignis den unmittelbar Betroffenen direkt geschädigt hat.OGH 7 Ob 132/00p, 28.06.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109737 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 5 Ob 240/18g, 20.02.2019, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EuGVÜ Art5 Z3; LGVÜ Art5 Z3; LGVÜ II 2007 Art5 Z3; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr3; EuGVVO 2012 Art7 Nr2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, meist nicht. Bei Schädigungen über Grenzen hinweg können Sie am Ort der Handlung und am Ort des Erfolgs klagen. Als Erfolgsort zählt aber nur jener Ort, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkt; bloße Folgewirkungen an Ihrer Person oder Ihrem Vermögen machen Ihren Sitz nicht zum Erfolgsort. Äußert sich der Beklagte bei Geschäftspartnern abfällig über Sie, fallen Handlungs- und Erfolgsort zusammen.
Nein. Der besondere Gerichtsstand für Vertragsansprüche setzt voraus, dass zwischen den Streitparteien selbst eine vertragliche Beziehung besteht. Ein Vertrag, der bloß Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten entfaltet, genügt dafür nicht.