Wo kann ich klagen, wenn mich jemand im Ausland schädigt?
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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 27.04.2026 (49 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: internationale Zuständigkeit iZm dem Diesel-Abgasskandal bei Kaufvertragsabschluss und Übergabe in einem anderen EU-MitgliedstaatOGH 4 Ob 116/23x, 25.01.2024
- Nach Österreich weist auch, dass die den Schadenersatz begründende Rechtswidrigkeit aus dem Verstoß gegen das österreichische Glücksspielrecht resultiert, also einem Verstoß gegen öffentlich-rechtliche österreichische Eingriffsnormen.OGH 8 Ob 172/22k, 27.06.2023
- Die Einzahlung des Spielers schädigt sein Vermögen nicht, denn ihm steht in gleicher Höhe eine Forderung gegen die Beklagte gegenüber, die er sich jederzeit auf Verlangen wieder auszahlen lassen kann. Erst ein die Gewinne übersteigender Verlust aus dem verbotenen Glücksspiel schädigt das Vermögen des Spielers, indem sich sein Auszahlungsanspruch dadurch um den Verlust vermindert.OGH 8 Ob 172/22k, 27.06.2023
- Hier: Internationale Zuständigkeit, soweit der Kläger die Rückforderung seiner Verluste aus Online-Glücksspiel auf deliktischen Schadenersatz stützt.OGH 8 Ob 172/22k, 27.06.2023
- Hier: 1. Die Gerichte des Wohnsitzes des Anlegers als Gerichte des Orts, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, sind dann für die Entscheidung zuständig, wenn sich die in besonderer anlage- und schadenstypischer Weise mit dem Geschäftsvorgang oder Schadensfall verknüpften schädigenden Vermögensdispositionen im Zuständigkeitsbereich inländischer Gerichte ereigneten und sonstige spezifische Gegebenheiten der Situation vorliegen, die nicht zum (Wohn-)Sitz des Beklagten, sondern in den Zuständigkeitsbereich inländischer Gerichte weisen.<br/>2. Ob „Gegebenheiten“ im Sinne dieser Rechtsprechung in ausreichender Weise und mit entsprechendem Gewicht vorliegen, ist eine nicht revisible Frage der konkreten Einzelfallbeurteilung.OGH 8 Ob 46/21d, 29.04.2021
Alle 26 Ergänzungen anzeigen
- Der Handlungsort liegt auch dann im Inland, wenn vom Inland aus in tatbestandsmäßiger Weise auf das ausländische Marktgeschehen eingewirkt wurde, etwa durch die Herstellung nachgeahmter oder sonst unlauter aufgemachter Erzeugnisse oder die Gestaltung irreführender Werbung zum Zweck des Vertriebs auch im Ausland.OGH 4 Ob 74/20s, 02.07.2020
- Handlungsort ist der Ort des schadensbegründenden Geschehens, das heißt der Ort, an dem das schadensbegründende Geschehen seinen Ausgang nahm.OGH 4 Ob 74/20s, 02.07.2020
- Der Umfang der Abmahnung der Beklagten ist für den Handlungsort iSv Art 5 Nr 3 EuGVVO 2001 nicht von entscheidender Bedeutung.OGH 4 Ob 74/20s, 02.07.2020
- Hier: Negative Feststellungsklage.OGH 4 Ob 74/20s, 02.07.2020
- Hier: Unterlassungsbegehren aus Eingriffen in Persönlichkeitsrechte.OGH 6 Ob 218/18d, 07.05.2019
- Grundsätzlich kann der Geschädigte seine Ansprüche alternativ am Handlungs- oder am Erfolgsort geltend machen.OGH 8 Ob 30/19y, 29.04.2019
- Der Gerichtsstand differenziert grundsätzlich nicht danach, in welcher Rechtsschutzform Klage erhoben wird; er steht schon seinem klaren Wortlaut nach für (sämtliche) Ansprüche aus unerlaubten Handlungen zur Verfügung und unterscheidet insbesondere nicht danach, worauf die Ansprüche im Einzelnen gerichtet sind und welches Rechtsschutzziel sie verfolgen.OGH 4 Ob 185/18m, 23.10.2018
- Die bloße Aufforderung einer Partei eine Forderung zu begleichen, ist ohne Hinzutreten weiterer Umstände, die eine unerlaubte Handlung bzw einen Eingriff in eine rechtlich geschützte Position nahelegen, keine unerlaubte Handlung iSd Art 5 Nr 3 LGVÜ II 2007.OGH 1 Ob 237/15g, 28.01.2016
- Die Zuhilfenahme gerichtlich vorgesehener Instrumente zur Durchsetzung einer vermeintlich zustehenden Forderung ist zulässig ‑ keine unerlaubte Handlung iSd § 5 Nr 3 LGVÜ 2007.OGH 1 Ob 237/15g, 28.01.2016
- Für die Zuständigkeit nach Art 5 Nr 3 EuGVVO ist es grundsätzlich bedeutungslos, wo der Kläger seinen (Wohn‑)Sitz hat.OGH 4 Ob 33/12z, 10.07.2012
- Hier: Betriebsbezogene Lauterkeitsverstöße.OGH 4 Ob 12/11k, 20.09.2011
- Hier: Zum Erfolgsort nach Art 6 Abs 2 iVm Art 4 Abs 1 Rom II-VO bzw dem Marktortprinzip nach Art 6 Abs 1 Rom II-VO.OGH 17 Ob 6/11y, 09.08.2011
- Hier: Klage der Bundesarbeitskammer gegen das Erwecken eines unrichtigen Eindrucks über die Unentgeltlichkeit der im Internetauftritt der Beklagten angebotenen Dienste und gegen das dortige Fehlen gesetzlich vorgesehener Informationen jeweils im Geschäftsverkehr mit in Österreich ansässigen Kunden: Damit liegt ein „Angriff" auf die österreichische Rechtsordnung vor. Auf welchem technischen Weg dieser „Angriff" erfolgt, ist unerheblich.OGH 4 Ob 203/08v, 18.11.2008
- Der Begriff des schädigenden Ereignisses in Art 5 Nr 3 EuGVVO ist weit zu verstehen. Er erfasst im Bereich des Verbraucherschutzes unter anderem Angriffe auf die Rechtsordnung eines Mitgliedstaats durch die Verwendung missbräuchlicher Klauseln, deren Verhinderung die Aufgabe von klagebefugten Verbänden ist.OGH 4 Ob 203/08v, 18.11.2008
- Es handelt sich nicht um einen bloßen Folgeschaden, der zur Begründung des Gerichtsstands des Schadensorts nach Art 5 Nr 3 EuGVVO nicht ausreicht, sondern um einen unmittelbaren Schaden.OGH 6 Ob 133/08i, 07.08.2008
- Durch den nach den Klagsbehauptungen von der beklagten Partei verschuldeten Flugzeugabsturz wurde in das Eigentumsrecht der klagenden Partei, mithin ein absolut geschütztes Rechtsgut, eingegriffen.OGH 6 Ob 133/08i, 07.08.2008
- Der zwischen der beklagten Partei und der Leasingnehmerin der Klägerin abgeschlossene Wartungsvertrag vermag einen vertraglichen Anspruch der klagenden Partei gegen die beklagte Partei im Sinne des Art 5 EuGVVO nicht zu begründen.OGH 6 Ob 133/08i, 07.08.2008
- Hier: Behaupteter Verstoß gegen UWG durch Schweizer Website.OGH 4 Nc 3/08s, 20.02.2008
- Art 5 Z 3 LGVÜ entspricht in Aufbau und Inhalt weitgehend Art 5 Z 3 EuGVVO, weshalb die Literatur und Rechtsprechung zu letzterer Bestimmung auch für die Auslegung des Art 5 Z 3 LGVÜ übernommen werden kann.OGH 4 Nc 3/08s, 20.02.2008
- Hier: Geltendmachung einer Haftung als falsus procurator - Anwendbarkeit des Art 5 Nr 3 EuGVVO bejaht.OGH 1 Ob 74/07z, 03.05.2007
- Ansprüche auf eine angemessene Vergütung nach § 42b Abs 1 UrhG (Leerkassettenvergütung) sind nicht Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung oder einer Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist; sie fallen daher nicht unter Art 5 Nr 3 EuGVVO.OGH 4 Ob 174/06a, 17.10.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 49.
- OGH 4 Ob 107/25a, 27.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 116/23x, 25.01.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 193/20y, 31.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 240/18g, 20.02.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 181/18y, 20.12.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
EuGVÜ Art5 Z3; LGVÜ Art5 Z3; LGVÜ II 2007 Art5 Z3; Verordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art5 Nr3; EuGVVO 2012 Art7 Nr2
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der besondere Gerichtsstand für Vertragsansprüche setzt voraus, dass zwischen den Streitparteien selbst eine vertragliche Beziehung besteht. Ein Vertrag, der bloß Schutzwirkungen zugunsten eines Dritten entfaltet, genügt dafür nicht.
Nein, meist nicht. Bei Schädigungen über Grenzen hinweg können Sie am Ort der Handlung und am Ort des Erfolgs klagen. Als Erfolgsort zählt aber nur jener Ort, an dem sich die Schädigung zuerst auswirkt; bloße Folgewirkungen an Ihrer Person oder Ihrem Vermögen machen Ihren Sitz nicht zum Erfolgsort. Äußert sich der Beklagte bei Geschäftspartnern abfällig über Sie, fallen Handlungs- und Erfolgsort zusammen.