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Zählen Erhebungen des Gerichts beim vorläufigen Unterhalt mit?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Stellt das Gericht beim vorläufigen Unterhalt entgegen der Absicht des Gesetzes doch Erhebungen über die Berechtigung des Anspruchs an, dürfen deren Ergebnisse nicht unbeachtet bleiben. Sie sind der Entscheidung zugrunde zu legen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Werden vom Gericht entgegen der Intention des Gesetzes Erhebungen über Umstände gepflogen, die die Berechtigung des Anspruchs betreffen, sind die Ergebnisse dieser Erhebungen der Entscheidung zugrunde zu legen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Erhebungspflicht bei der Unterhaltsbemessung

Ja. Ist der Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen bekannt und sind Ermittlungen möglich, bleibt das Gericht verpflichtet, alle für die Entscheidung nötigen Tatsachen zu erheben. Diese Pflicht wird nicht dadurch verdrängt, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss. Gerade bei der erstmaligen Festsetzung sind die Lebens-, Vermögens- und Einkommensverhältnisse genau zu erheben.

günstig für Unterhaltsberechtigter Einstweiliger Unterhalt in angemessener Höhe

Wird Ihnen der Unterhalt vorläufig durch eine einstweilige Verfügung zugesprochen, erhalten Sie den angemessenen und nicht bloß den notwendigen Unterhalt. Die rechtlichen Grundlagen sind dieselben wie im Hauptverfahren. In der Regel steht Ihnen dieser Betrag auch endgültig zu.

Verwandte Fragen

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