Zählen Erhebungen des Gerichts beim vorläufigen Unterhalt mit?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 13.02.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119185 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 4/24x, 13.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382a · Vorläufiger Unterhalt
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ist der Aufenthalt des Unterhaltspflichtigen bekannt und sind Ermittlungen möglich, bleibt das Gericht verpflichtet, alle für die Entscheidung nötigen Tatsachen zu erheben. Diese Pflicht wird nicht dadurch verdrängt, dass jede Partei die für sie günstigen Tatsachen beweisen muss. Gerade bei der erstmaligen Festsetzung sind die Lebens-, Vermögens- und Einkommensverhältnisse genau zu erheben.
Wird Ihnen der Unterhalt vorläufig durch eine einstweilige Verfügung zugesprochen, erhalten Sie den angemessenen und nicht bloß den notwendigen Unterhalt. Die rechtlichen Grundlagen sind dieselben wie im Hauptverfahren. In der Regel steht Ihnen dieser Betrag auch endgültig zu.