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Kann ich als Vater gegen die Höhe der Vorschüsse vorgehen?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Väter, Mütter, Kinder
Ja. Das Gericht muss auch ohne Ihren Antrag prüfen, ob die Vorschüsse einzustellen oder herabzusetzen sind, wenn sich Ihre tatsächliche Unterhaltspflicht geändert hat. Sie dürfen die Entscheidung des Rekursgerichts darüber auch bekämpfen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.09.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Daß der Vater einen Antrag auf Herabsetzung seiner Unterhaltspflichtung nicht gestellt hat, verhindert nicht, daß bei der Prüfung, ob die Vorschüsse nach § 20 Abs 1 Z 4 lit b UVG in Verbindung mit § 7 Abs 1 Z 1 UVG von Amts wegen einzustellen oder nach § 19 Abs 1 UVG herabzusetzen sind, die Ermittlung des Ausmaßes einer fortbestehenden tatsächlichen Unterhaltsverpflichtung erfolgt. Auch ist es dem Vater nach § 15 Abs 2 UVG nicht verwehrt, den Beschluß des Rekursgerichtes zu bekämpfen, weil es sich um die Beurteilung der Tatbestandsmerkmale nach dem § 7 Abs 1 UVG handelt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Genannte Normen

UVG §15 Abs2; UVG §19 Abs1; UVG §20 Abs1 Z4 litb

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Nachforderung von Unterhalt

Auch im Unterhaltsverfahren entscheidet das Gericht nur über das, was Sie beantragt haben. Ein Betrag, den Sie gar nicht gefordert haben, wird von der Entscheidung nicht endgültig erledigt, selbst wenn Sie den ersten Antrag nicht als Teilantrag bezeichnet und sich nichts vorbehalten haben. Sie können daher später mehr verlangen, wenn Sie vorbringen, dass der Unterhaltspflichtige leistungsfähiger ist als angenommen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhaltsvergleich trotz Rechtskraft ändern

Auch ein gerichtlich festgesetzter oder genehmigter Unterhalt bindet grundsätzlich und kann nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Beruhte die Einigung aber auf einem Irrtum über die Grundlagen, können Sie das dagegen einwenden und eine Erhöhung beantragen, und zwar auch für die Vergangenheit.

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