Kann ich als Vater gegen die Höhe der Vorschüsse vorgehen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.09.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076562 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 10 Ob 31/22i, 13.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 41/19f, 19.11.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §15 Abs2; UVG §19 Abs1; UVG §20 Abs1 Z4 litb
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Auch im Unterhaltsverfahren entscheidet das Gericht nur über das, was Sie beantragt haben. Ein Betrag, den Sie gar nicht gefordert haben, wird von der Entscheidung nicht endgültig erledigt, selbst wenn Sie den ersten Antrag nicht als Teilantrag bezeichnet und sich nichts vorbehalten haben. Sie können daher später mehr verlangen, wenn Sie vorbringen, dass der Unterhaltspflichtige leistungsfähiger ist als angenommen.
Auch ein gerichtlich festgesetzter oder genehmigter Unterhalt bindet grundsätzlich und kann nur bei geänderten Verhältnissen abgeändert werden. Beruhte die Einigung aber auf einem Irrtum über die Grundlagen, können Sie das dagegen einwenden und eine Erhöhung beantragen, und zwar auch für die Vergangenheit.