Darf die Miete nach dem Ende der Förderung steigen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 04.07.2023 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119201 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 89/23h, 04.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 15a · Ausstattungskategorien und Kategoriebeträge
- MRG § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dass über die tatsächliche Verwendung der Förderungsmittel erst mit der Endabrechnung entschieden wird, ist kein Grund, sie im laufenden Verfahren über die Mietzinserhöhung zu übergehen. Das Gesetz schreibt vielmehr vor, schon bei der Erhöhung auf die Rückzahlungen aus der Förderung Bedacht zu nehmen. Das Gericht darf das nach freier Überzeugung beurteilen.
Für die Dauer der Förderung gelten die Regeln des Wiener Wohnbauförderungsgesetzes. Sie legen den höchstzulässigen Mietzins fest, und zwar auch für eine Wohnung, die durch einen Dachbodenausbau neu geschaffen wurde. Vereinbart werden darf höchstens eine kostendeckende Miete. Diese Förderungsregeln gehen den Entgeltbestimmungen für gemeinnützige Bauvereinigungen vor.