Welche Miethöhe gilt in einer geförderten Wohnung?
betrifft Mieter, Vermieter, Bauträger, Wohnbaugenossenschaft
Für geförderte Wohnungen gehen die Mietzinsregeln des jeweiligen Landesförderungsgesetzes den allgemeinen Regeln vor. Das gilt nicht erst seit der ausdrücklichen Klarstellung im Gesetz, sondern schon davor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.05.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Förderungsrechtliche Mietzinsbestimmungen - etwa in Landesförderungsgesetzen - sind vorrangig anzuwenden. Dies gilt nicht erst seit dem 3. WÄG; der durch dieses geschaffene § 16 Abs 12 MRG hat lediglich eine Klarstellung vorgenommen, nachdem § 16 Abs 1 Z 2 letzter Halbsatz MRG aF aufgrund seiner systematischen Stellung zu Mißverständnissen Anlaß geben konnte.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: WWFSG 1989 (in der Fassung vor dem LGBl 41/2010).OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026
- Hier: WWFSG 1989.OGH 5 Ob 79/07i, 03.07.2007
- Förderungsrechtliche Mietzinsbestimmungen sind leges speciales zum MRG.OGH 5 Ob 283/03h, 16.12.2003
- Hier: § 52 Stmk WFGOGH 5 Ob 344/98v, 26.01.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 1 Ob 11/26p, 27.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 126/16i, 22.11.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 128/15g, 23.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
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