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Gilt für meine geförderte Wohnung das volle Mietrecht?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Bauträger
Als öffentliche Mittel gelten nur Wohnbauförderungsmittel, also solche, die auf landesgesetzlichen Förderbestimmungen beruhen. Daran ändert die gelockerte Zweckbindung solcher Mittel nichts. Maßnahmen nach der Wiener Wohnbauinitiative 2011 fallen nicht darunter, weil sie rein privatrechtlicher Natur sind.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2026, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2026)

Unter öffentlichen Mitteln im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG sind nur Wohnbauförderungsmittel zu verstehen. Das sind solche, die ihre Grundlage in den (landes-)gesetzlichen Förderbestimmungen haben. Daran ist ungeachtet der gelockerten Zweckbindung für Förderungsmittel festzuhalten. Die Maßnahmen nach der Wiener Wohnbauinitiative 2011 fallen wegen ihres rein privatrechtlichen Charakters nicht darunter.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0143704 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Miethöhe nach Ende der Wohnbauförderung

Die Beschränkung der Miethöhe gilt nur so lange, wie die Förderung läuft. Für die Zeit danach darf schon während der Förderungsdauer eine andere Miete vereinbart werden, sofern sie den mietrechtlichen Regeln entspricht.

günstig für Vermieter Fondsdarlehen und Höhe des Mietzinses

Wird ein aus Fondsmitteln gewährtes Darlehen teilweise zurückgezahlt, wirkt sich das auf die Höhe des Mietzinses nicht aus. Nur der Fall einer begünstigten Teiltilgung ist davon ausgenommen.

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