Kommt mein Fall zum Höchstgericht, weil viele ihn haben?
betrifft Kläger, Beklagter, Konsument, Unternehmer, Anleger
Dass es künftig noch andere gleichartige Fälle geben mag, macht eine Rechtsfrage allein noch nicht bedeutend genug für die letzte Instanz. Ebenso wenig genügt es, dass ein Erstgericht in einem anderen Verfahren mit anderen Parteien denselben Sachverhalt anders beurteilt hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2004)
Der Umstand allein, dass es noch andere gleichgelagerte Fälle in Zukunft geben mag, macht eine Rechtsfrage noch nicht zur erheblichen Rechtsfrage iSd §502 Abs1 ZPO; ebensowenig der Umstand, dass in einem andere Parteien betreffenden und daher nicht präjudiziellen Zivilprozess derselbe Sachverhalt vom angerufenen (erstinstanzlichen) Gericht anders beurteilt worden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: „Parallelverfahren“ betreffend Feststellung von Schwerarbeitszeiten.OGH 10 ObS 55/22v, 24.05.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119357 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 3 Ob 200/24v, 23.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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