Kann ich bis zum Höchstgericht gehen, weil mein Fall besonders ist?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Ob jemand in einem früheren Verfahren mutwillig gehandelt hat und ob das ausreichend deutlich behauptet wurde, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Solche Fragen sind deshalb in der Regel keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung und rechtfertigen den Weg zum Obersten Gerichtshof nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ob im konkreten Fall der Kläger solche Umstände ausreichend deutlich behauptet hat und ob unter der Annahme ausreichender Behauptungen das Verhalten einer Prozeßpartei in einem Vorverfahren als mutwillig beurteilt werden muß, betrifft aber wegen des Abstellens auf die maßgeblichen Umstände des Einzelfalls keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob ein im Verfahren vertretener Standpunkt von vornherein aussichtslos ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 7 Ob 218/07w, 17.10.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 4 Ob 179/23m, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 29/18p, 21.02.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 408
- ZPO § 502
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