Kann ich zum Höchstgericht, weil ich anderer Meinung bin?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Dass auch eine andere rechtliche Lösung vertretbar wäre, reicht für den Weg zum Höchstgericht nicht aus. Nur wenn die Entscheidung schwer und offenkundig falsch ist, liegt eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung vor.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Die Frage nach der Vertretbarkeit einer anderen Lösung der Rechtsfrage ist mangels Vorliegens einer gravierenden Fehlbeurteilung keine erhebliche Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Andernfalls müsste der Oberste Gerichtshof in jedem derartigen Fall eine Sachentscheidung fällen.OGH 3 Ob 224/08z, 19.11.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116755 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 8 ObA 53/25i, 27.11.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 46/24h, 05.12.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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