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Muss ich alle Einwände sofort vorbringen, wenn ich mich wehre?

betrifft Verpflichtete, betreibende Gläubiger, Schuldner
Ja. Im Streit über eine laufende Zwangsvollstreckung müssen beide Seiten alle Gründe und Einwände schon in der Klage oder in der Klagebeantwortung vorbringen. Was später nachgeschoben wird, wird nicht mehr berücksichtigt. Das gilt auch für erst später angebotene Beweise, die schon vorher bekannt waren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2004, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2004)

Die Eventualmaxime gilt wegen des Gebots der Waffengleichheit der Parteien - obwohl dies im Gesetz keinen Niederschlag gefunden hat - nicht nur für den Kläger (= Verpflichteter im Exekutionsverfahren), sondern auch für den Beklagten (= betreibender Gläubiger).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119637 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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