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Muss ich alle Einwände sofort in meiner Klage vorbringen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger
Ja. Alle Einwände, die Sie kennen, müssen Sie schon in der Klage gegen die Vollstreckung vorbringen. Sie können nicht mit immer neuen Verfahren nachlegen und das Exekutionsverfahren so verzögern. Nur Umstände, die es bei der Klage noch nicht gab, dürfen später ergänzt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 02.03.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

§ 35 Abs 3 EO verpflichtet, bekannte Einwendungen in der Klage geltend zu machen und schließt die sukzessive Verwendung zu immer neuen Rechtsstreiten und fortgesetzter Verzögerung des Exekutionsverfahrens aus. Nur Einwendungen, die bei Erhebung der Klage noch nicht vorhanden waren, sind von dieser Vorschrift nicht betroffen und solche Tatbestände können als Begründungsergänzung der ursprünglichen Klage verwendet werden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0001295 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Verjährungseinwand gegen die Vollstreckung

Ja. Auch der Einwand, die Forderung sei verjährt, ist eine Einwendung gegen den Anspruch und muss in derselben Klage vorgebracht werden wie etwa der Einwand, Sie hätten bereits bezahlt. Was Sie dort nicht anführen, können Sie später nicht mehr nachschieben. Dasselbe gilt, wenn eine gesetzliche Ausschlussfrist abgelaufen ist.

günstig für Schuldner Neue Umstände in der Oppositionsklage

Wehren Sie sich mit einer Klage gegen eine Exekution und wird diese währenddessen beendet, dürfen Sie diesen neuen Umstand vorbringen und Ihr Begehren auf Rückzahlung umstellen. Das ist kein unzulässiges Nachschieben, weil der Umstand erst nach der Klage entstanden ist. Das Gericht kann den Rückzahlungsanspruch im selben Verfahren miterledigen.

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