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Kann ich einen Schiedsspruch wegen einer Falschaussage abwehren?

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Die bloße Behauptung, ein Zeuge habe im Schiedsverfahren falsch ausgesagt, reicht nicht aus, um die Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs zu verhindern. Ein solcher Einwand allein ist kein Versagungsgrund.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (2005)

Die bloße Behauptung einer falschen Zeugenaussage im Schiedsverfahren stellt keinen Grund für die Versagung der Anerkennung und Vollstreckung des Schiedsspruchs nach Art V Abs 2 lit b des NYÜ oder nach Art 2 lit e des VA-JU dar.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119800 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüche und Schiedsvergleiche Art2 lite; UN-Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtV Abs2 litb

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