Kann ein Gericht den Schiedsspruch inhaltlich überprüfen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 17.10.2024 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verstoß gegen materiellen ordre-public durch Kostenzuspruch verneint.OGH 18 OCg 2/18w, 09.10.2018
- Die Annahme, der materielle ordre public sei strenger zu prüfen, wenn der Aufhebungskläger aufgrund einer Monopolsituation faktisch gezwungen war, sich der Schiedsklausel zu unterwerfen, ist vertretbar.OGH 18 OCg 6/16f, 02.03.2017
- Hier: Überschreitung der Prüfkompetenz durch das Berufungsgericht.OGH 9 Ob 27/12d, 24.04.2013
- Eine revision au fond des Schiedsspruchs ist gesetzlich nicht vorgesehen.OGH 5 Ob 272/07x, 01.04.2008
- Selbst die Prüfung, ob eine ordre public-Widrigkeit vorliegt, darf nicht zu einer (Gesamt-)Überprüfung des Schiedsspruchs in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht führen.OGH 5 Ob 272/07x, 01.04.2008
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Zweck der Aufhebungsklage ist nicht eine Nachprüfung des Schiedsspruchs.OGH 5 Ob 272/07x, 01.04.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 20.
- OGH 18 OCg 1/24g, 17.10.2024
- OGH 18 OCg 5/21s, 15.12.2021
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 611 · Antrag auf Aufhebung eines Schiedsspruchs
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Über Forderungen, für die vereinbarungsgemäß ein Schiedsgericht zuständig ist, können Sie vor dem staatlichen Gericht nicht aufrechnen. Sie können sie der Klage der anderen Seite also nicht entgegenhalten. Anders ist es nur, wenn das Schiedsgericht die Forderung bereits rechtskräftig festgestellt hat.
Nein. Ob ein Recht schikanös ausgeübt wird, greift das Gericht nicht von sich aus auf. Sie müssen das im Verfahren selbst einwenden. Unterbleibt der Einwand und wird verurteilt, verstößt das Urteil deswegen nicht gegen Grundwerte der Rechtsordnung.