Ist meine Rückforderung verjährt, obwohl ich noch zurückzahle?
günstig für Kreditnehmer betrifft Kreditnehmer, Darlehensnehmer, Banken, Konsumenten
Nein. Zahlen Sie einen Kredit in gleichbleibenden Raten zurück, entsteht ein Vorteil der Bank aus zu hoch verrechneten Zinsen erst, wenn alle Rückzahlungsansprüche getilgt sind. Erst ab diesem Zeitpunkt beginnt die Frist für Ihre Rückforderung zu laufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 19.11.2024 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (2005)
Die Bereicherung des Darlehensgebers wegen vom Darlehensnehmer diesem überhöht verrechneter und von diesem geleisteter Darlehenszinsen tritt bei Pauschalraten (Zinsen und Kapital) erst mit der Tilgung aller Rückzahlungsansprüche des Darlehensgebers ein, weshalb die Verjährung von bereicherungsrechtlichen Rückforderungsansprüchen des Darlehensnehmers nicht vor der Tilgung der Raten beginnt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: anders bei variablen Kreditraten.OGH 4 Ob 174/24b, 19.11.2024
- Hier: Der Kläger stützt sich auch auf den Rechtsgrund des Schadenersatzrechtes. Ein Schaden des Kreditnehmers kann aber erst mit dem Zeitpunkt der Überzahlung vorliegen; vor diesem Zeitpunkt geleistete Rückzahlungen reduzierten ja - wenn auch allenfalls vor vertraglich bedungener Fälligkeit - die Darlehensschuld des Darlehensnehmers.OGH 6 Ob 172/05w, 16.02.2006
- Selbst wenn beim Annuitätenkredit die Zinssatzänderung zu einer Veränderung der Ratenhöhe bei gleichbleibender Anzahl der Raten („variable Annuitäten bei unveränderter Gesamtlaufzeit") führte, tritt die Bereicherung nicht mit jeder (überhöht) geleisteten Rate, sondern erst mit dem Eintritt in die „Überzahlungsphase" ein.OGH 1 Ob 68/05i, 09.11.2005
- Allfällige Rückforderungsansprüche wegen zu hoch berechneter Zinsen entstehen bei Zahlung von Annuitäten jeweils nicht schon mit Zahlung der monatlichen Raten, sondern erst ab „Überzahlung".OGH 7 Ob 222/04d, 20.04.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119813 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 14.
- OGH 4 Ob 174/24b, 19.11.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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