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Verjähren die Zinsen früher als der Rückforderungsanspruch selbst?

günstig für Empfänger betrifft Zahler, Versicherungsnehmer, Konsumenten, Unternehmer
Ja. Für die Zinsen, die Sie zusätzlich zum zurückgeforderten Betrag verlangen, gilt die kurze Frist von drei Jahren. Sie verjähren damit unabhängig davon, wie lange Sie den Hauptbetrag noch fordern können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 30.01.2024 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Vergütungszinsen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033829 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Im Gesetz

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