Zum Inhalt springen

Stoppen die Zinsen, wenn sie die Restschuld übersteigen?

günstig für Gläubiger betrifft Schuldner, Gläubiger, Kreditnehmer, Banken
Nein. Weitere Zinsen fallen erst dann weg, wenn der Rückstand die ursprüngliche Hauptschuld erreicht hat. Sinkt die Schuld durch Ihre Rückzahlungen so weit, dass die aufgelaufenen Zinsen den Rest übersteigen, gilt diese Grenze nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.05.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Vermindert sich durch Rückzahlung die Kapitalschuld, sodass der Zinsenrückstand, der bisher die Höhe der Hauptschuld noch nicht erreicht hatte, nunmehr den Rest der Hauptschuld übersteigt, so kommt § 1335 ABGB nicht zur Anwendung.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Grenzen für Verzugszinsen

Nein. Auch vereinbarte Verzugszinsen stoßen an die Grenzen der guten Sitten. Rückständige Zinsen dürfen das nicht eingeklagte Kapital nicht übersteigen, und bei einem auffallenden Missverhältnis der Leistungen kann die Vereinbarung unwirksam sein, wenn ein weiterer Umstand hinzutritt, etwa die erkennbare Bedrohung Ihrer wirtschaftlichen Existenz.

günstig für Schuldner Verjährung von Zinsen bei Rückzahlung

Alle Arten von Zinsen aus einer fälligen Geldsumme, die zurückzuzahlen ist, gelten als Verzögerungszinsen, unabhängig vom Grund der Zahlungspflicht. Das gilt auch für Zinsen aus Geld, das ohne Rechtsgrund geleistet wurde. Solche Zinsen verjähren in drei Jahren.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Rückforderung überhöhter Kreditzinsen
Vertragsrecht · Verjährungsbeginn bei gleichbleibenden Kreditraten
Vertragsrecht · Zinsen bei verspäteter Zahlung
Vertragsrecht · Verjährung der Zinsen bei Rückforderung