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Muss ich den Vertrag auflösen, um den Schaden klein zu halten?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Vertragspartner, Käufer, Unternehmer
Nein. Kann die vertragsbrüchige Seite den drohenden Schaden jederzeit dadurch abwenden, dass sie einfach ihre Pflichten erfüllt, müssen Sie nicht selbst den Vertrag auflösen und sich einen anderen Partner suchen. Sie müssen nur dort selbst tätig werden, wo die andere Seite den Schaden gar nicht oder nur mit erheblich höherem Aufwand vermeiden könnte.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.10.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Kann eine den Vertrag verletzende Partei den drohenden Schaden jederzeit dadurch abwenden, dass sie ihre Vertragspflichten erfüllt, so ist die andere Partei nicht verpflichtet, von ihrem Recht zur Vertragsauflösung Gebrauch zu machen und sich einen anderen Vertragspartner zu suchen, um nachteilige Folgen der Vertragsverletzung abzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119863 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Pflicht zur Schadenminderung

Sie verstoßen gegen die Schadenminderungspflicht, wenn Sie etwas unterlassen, das ein verständiger Durchschnittsmensch getan hätte, um den Schaden abzuwenden oder zu verringern. Dasselbe gilt, wenn Sie etwas tun, das den Schaden vergrößert und ein verständiger Mensch unterlassen hätte. Vorausgesetzt ist, dass Sie das bei gehöriger Aufmerksamkeit hätten erkennen und danach hätten handeln können.

günstig für Schädiger Eigene Maßnahmen zur Schadensminderung

Die zumutbaren Maßnahmen zur Verringerung Ihres Schadens müssen Sie von sich aus setzen. Darauf, wie sich der Schädiger verhält, dürfen Sie dabei nicht Rücksicht nehmen.

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