Muss schon ein Schaden entstanden sein für die Auflösung?
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Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.03.2025 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Das Unterlassen des öfteren, ohne vertragliche oder sonstige rechtliche Grundlage als dem Mieter geboten angenommenen Lüftens, begründet keinen grob nachteiligen Gebrauch iSd § 30 Abs 2 Z 3 MRG.OGH 4 Ob 2/23g, 28.03.2023
- Die Instandhaltungsverpflichtung muss wirksam vereinbart worden sein.OGH 3 Ob 20/09a, 19.05.2009
- Erheblich nachteiliger Gebrauch folgt aus jeder schwerwiegenden Verletzung wichtiger ideeller oder wirtschaftlicher Interessen des Bestandgebers.OGH 1 Ob 2315/96i, 29.04.1997
- Es genügt die drohende Gefahr.OGH 4 Ob 2135/96s, 12.08.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021031 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 8 Ob 36/25i, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 2/23g, 28.03.2023, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 227/22a, 20.03.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 13/23k, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 200/19s, 24.04.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 84/19t, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 100/18i, 29.08.2018, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 53/18x, 20.04.2018, Fall aus Niederösterreich
- OGH 7 Ob 198/17v, 21.03.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1118
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber nur bei eigenem Verschulden. Wird die gemietete Sache unbrauchbar, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig auflösen; dieses Recht verlieren Sie, wenn Sie den Zustand selbst verschuldet oder durch ein anfängliches Fehlverhalten einen Zufall herbeigeführt haben. Ein Beispiel dafür ist ein in Betrieb befindliches Heizgerät, das zu nahe bei brennbaren Gegenständen steht.
Ob Ihr Verhalten als erheblich nachteiliger Gebrauch gilt, hängt immer von den Umständen Ihres Falles ab. Entscheidend ist, ob dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses noch zumutbar ist. Nicht jede vertragswidrige Nutzung rechtfertigt eine Kündigung.