Muss ich mein Kind selbst zurückbringen?
günstig für betreuender Elternteil betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Das Übereinkommen sagt nicht, in welcher Form die Rückgabe zu geschehen hat. Sie können nicht dazu verpflichtet werden, das Kind selbst an den früheren Aufenthaltsort zu begleiten. Die Rückführung kann durch den Antragsteller, eine von ihm benannte Person oder auch durch Sie selbst erfolgen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 12.08.2026 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2005)
Das HKÜ enthält keine näheren Bestimmungen darüber, in welcher Form die Rückgabe iSd Art 12 leg cit anzuordnen ist. Auch wenn wohl das Übereinkommen keine Grundlage dafür bietet, dem „entführenden" Elternteil die Begleitung des Kindes an den früheren Aufenthaltsort aufzutragen, ist nach dem HKÜ sowohl die Rückführung durch den Antragsteller selbst als auch eine von ihm benannte Person als auch durch den „Entführer" selbst denkbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Anordnung der Rückführung in das Staatsgebiet von Spanien.OGH 2 Ob 90/10i, 08.07.2010
- Die Wahl (der Mittel) bleibt dem Gericht überlassen. Letztlich ist auch eine Abnahme mit Zwang, äußerst behutsam und womöglich unter Mithilfe des Jugendwohlfahrtsträgers, möglich.OGH 2 Ob 8/10f, 17.02.2010
- Das HKÜ verlangt nicht die Rückgabe der entführten Kinder an den anderen Elternteil, sondern deren Rückkehr in das Staatsgebiet des Herkunftsstaats, damit dort das gemeinsame Sorgerecht bzw das Besuchsrecht ausgeübt werden kann.OGH 1 Ob 176/09b, 13.10.2009
- Dem entführenden Elternteil ist es zuzumuten, eigene Nachteile der Rückkehr in Kauf zu nehmen, weil es auf sein Wohl dabei nicht ankommt.OGH 5 Ob 47/09m, 12.05.2009
- Die Rechtsprechung geht überwiegend davon aus, dass es unter Beachtung der Umstände des Einzelfalls dem entführenden Elternteil zumutbar ist, gemeinsam mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren, weil es dann nicht zur Trennung kommen muss.OGH 5 Ob 47/09m, 12.05.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 12.
- OGH 6 Ob 122/26y, 12.08.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 6 Ob 153/24d, 04.09.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AußStrG 2005 §110; Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art12
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