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Muss ich der Versicherung ungefragt von meinem Hobby erzählen?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Konsument, Sportler
Umstände, nach denen die Versicherung nicht ausdrücklich gefragt hat, müssen Sie nicht schon deshalb mitteilen, weil sie wichtig sein könnten. Sie müssen es nur, wenn sich eine Frage sinngemäß auch darauf bezieht oder wenn die Mitteilung selbstverständlich wäre. Wer beim Abschluss einer Unfallversicherung das Extremklettern nicht angibt, verletzt daher keine Anzeigepflicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 22.10.2025 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Nicht ausdrücklich nachgefragte Umstände sind nicht schon wegen ihrer objektiven Gefahrenerheblichkeit mitzuteilen, sondern nur dann, wenn sich eine Frage konkludent auch auf sie bezieht, oder wenn ihre Mitteilung als selbstverständlich erscheint. Daher weder eine Verletzung der Anzeigepflicht noch ein grob fahrlässiges Unterlassen einer solchen Anzeige iSd § 16 Abs 3 VersVG durch den Versicherungsnehmer, wenn dieser bei Abschluss einer Unfallversicherung iVm Art 18 AUVB 1999/SS 11 die Ausübung des Extremklettersports dem Versicherer nicht bekannt gibt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0119955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Genannte Normen

AUVB 1999/SS 11 Art18; VersVG §16 Abs1; VersVG §16 Abs3

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Aufklärung auch gegen eigene Interessen

Sie müssen alles Zweckdienliche tun, um den Hergang aufzuklären, und zwar auch dann, wenn Ihnen das selbst schadet. Die Versicherung soll dadurch sachgerecht über den Fall entscheiden können. Stellen Sie das Ereignis in einem wesentlichen Punkt unrichtig dar, verletzen Sie damit Ihre Aufklärungspflicht.

günstig für Versicherer Anzeigepflicht nach einem Unfall

Sie müssen den Unfall schon dann melden, wenn Sie von der nicht bloß entfernten Möglichkeit wissen, dass die Versicherung leisten muss. Das ist der Fall, wenn Sie bei vernünftiger Betrachtung zum Schluss kommen können, eine Gesundheitsschädigung erlitten zu haben, die mehr ist als eine rasch und folgenlos abheilende Bagatellverletzung.

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