Wann muss ich einen Unfall der Versicherung melden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gemäß § 9 I AUVB 1994 ist der Versicherungsnehmer nach einem erkennbaren Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, zur Anzeige des Versicherungsfalles verpflichtet. Bei unbeabsichtigter verspäteter Anmeldung, die aber jedenfalls innerhalb der 18-monatigen Präklusivfrist liegen muss, kann sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung berufen, soferne der Versicherungsnehmer den Nachweis erbringt, dass es sich nur um ein Versehen gehandelt hat und er sodann die Anzeige unverzüglich nachgeholt hat.OGH 7 Ob 259/05x, 28.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106012 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 7 Ob 30/16m, 25.05.2016, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
AUVB Art7 Z1; AUVB 1994 §9 I; BBM P29; BBM P30; BBM P31
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie müssen den Unfall schon dann melden, wenn Sie von der nicht bloß entfernten Möglichkeit wissen, dass die Versicherung leisten muss. Das ist der Fall, wenn Sie bei vernünftiger Betrachtung zum Schluss kommen können, eine Gesundheitsschädigung erlitten zu haben, die mehr ist als eine rasch und folgenlos abheilende Bagatellverletzung.
Nach einem Schadensfall müssen Sie Ihre Versicherung über alle Umstände aufklären, die für die Prüfung des Falls und für die Höhe der Leistung nötig sind, und Belege vorlegen. Der Versicherer soll dadurch in die Lage kommen, Ihren Anspruch redlich zu prüfen und zu entscheiden.